Notbetreuung 

für Kinder in städtischen Kindertageseinrichtungen


Aufgrund der weiter ansteigenden Anzahl der Corona-Infektionen, werden laut Mitteilung des Kultusministeriums alle Kinderbetreuungsstätten ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen.
 
Es wird eine Notbetreuung angeboten.
 
Einen grundsätzlichen Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder,
  • bei denen beide Erziehungsberechtigte
  • beziehungsweise die oder der Alleinerziehende

von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.
Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-​Office-Arbeitsplätze gleichermaßen.
 
Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen grundsätzlichen Anspruch auf Notbetreuung.
 
Die konkrete Ausgestaltung der Notbetreuung hängt von der aktuell noch nicht vorliegenden neuen Corona-Verordnung ab.
 
Der Anmeldebogen und ein entsprechender Nachweis des Arbeitsgebers für die Notbetreuung muss bis spätestens Mittwoch, den 16.12.2020 - 12:00 Uhr, unter info(at)pfullingen.de eingereicht werden.

Sie erhalten am Mittwoch bis zum Abend eine Rückmeldung, ob und wie ihr Kind ab Donnerstag betreut werden kann.

Leider können wir aktuell nicht sicherstellen, dass ein Platz angeboten werden kann.
Dies ist abhängig von der personellen Situation.




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