für Kinder in städtischen Kindertageseinrichtungen
Es wird eine Notbetreuung angeboten.
Einen grundsätzlichen Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder,
- bei denen beide Erziehungsberechtigte
- beziehungsweise die oder der Alleinerziehende
von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.
Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen.
Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen grundsätzlichen Anspruch auf Notbetreuung.
Die konkrete Ausgestaltung der Notbetreuung hängt von der aktuell noch nicht vorliegenden neuen Corona-Verordnung ab.
Der Anmeldebogen und ein entsprechender Nachweis des Arbeitsgebers für die Notbetreuung muss bis spätestens Mittwoch, den 16.12.2020 - 12:00 Uhr, unter info(at)pfullingen.de eingereicht werden.
Sie erhalten am Mittwoch bis zum Abend eine Rückmeldung, ob und wie ihr Kind ab Donnerstag betreut werden kann.
Leider können wir aktuell nicht sicherstellen, dass ein Platz angeboten werden kann.
Dies ist abhängig von der personellen Situation.