Blick auf Baugebiet Mauer-Weil - Bild: Roland Hutzenlaub

Flächennutzungsplan

Der Nachbarschaftsverband Reutlingen-Tübingen ist ein kommunaler Planungsverband, dem von seinen Mitgliedern die Aufgabe der Flächennutzungsplanung übertragen wurde. Dem Nachbarschaftsverband gehören die Städte Reutlingen, Tübingen und Pfullingen, die Gemeinden Dettenhausen, Eningen unter Achalm, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen und Wannweil sowie der Landkreis Reutlingen und der Landkreis Tübingen an.

Das Verbandsgebiet umfasst eine Fläche von 300 km², auf der im Jahr 2007 fast 250 000 Einwohner lebten.

Flächennutzungsplan einsehen

Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan.
Die Flächennutzungsplanung befasst sich im Wesentlichen mit der generellen räumlichen Planung und den Entwicklungszielen der Stadt Pfullingen.
Er stellt die beabsichtigte Art der Bodennutzung und die Entwicklungsziele für einen Planungshorizont für das gesamte Stadtgebiet dar.

Die Stadt Pfullingen gehört dem Nachbarschaftsverband Reutlingen-Tübingen an.

Der Nachbarschaftsverband Reutlingen-Tübingen ist ein Zusammenschluss von acht Mitgliedsgemeinden mit über 255.00 Einwohnern.
Er ist Träger der vorbereitenden Bauleitplanung. Im gemeinsamen Flächennutzungsplan wird über die Gemarkungsgrenzen hinweg die Entwicklung von Siedlungs- und Freiflächen koordiniert.
Die acht Verbandsgemeinden umfassen eine Fläche von ca. 300 km².

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Mitarbeiter
  • Stadtplanung - Stv. Fachbereichsleitung
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zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bereich sich das Grundstück befindet

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Voraussetzungen

keine

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Verfahrensablauf

Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.

Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das länderübergreifende UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.

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Erforderliche Unterlagen

keine

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Frist/Dauer

keine

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Kosten/Leistung

Die Einsicht in den Flächennutzungsplan ist kostenlos. Der Erwerb einer Kopie von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplanes ist möglich. Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der Stadt Pfullingen.

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage

Baugesetzbuch (BauGB)

  • § 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB Einsicht in den Flächennutzungsplan
  • § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit
  • § 6a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet
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Vertiefende Informationen
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Zugehörigkeit zu
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