Blick auf Pfullingen

Stadtsanierung

Seit 1971 mit dem Städtebauförderungsgesetz die moderne Stadterneuerung begründet wurde, werden seit dem Jahr 1974 in Pfullingen Sanierungsgebiete definiert, die der städtebaulichen Erneuerung bedürfen.

11 Verfahren sind in den letzten 40 Jahren bereits erfolgreich, auch mit Preisen ausgezeichnet, abgeschlossen worden. Aktuell wird das Sanierungsgebiet „Lindenplatz-Innenstadt Süd“ bearbeitet.


Aktuelle Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Lindenplatz-Innenstadt Süd“

In den vergangenen Jahrzehnten war die Ortsdurchfahrt der B 312 über die Marktstraße/Zeppelinstraße/Lindenplatz/Große Heerstraße stark befahren. Nach Inbetriebnahme der Ortsumfahrung B 312 neu Anfang des Jahres 2004, ist eine deutliche Entlastung vom Durchgangsverkehr eingetreten. Somit bestand dann die Möglichkeit, den Lindenplatz und die Umgebung wieder zu einem städtebaulich attraktiven, innerstädtischen Quartier zu entwickeln.

Im September 2005 wurde ein Antrag auf Aufnahme in ein Sanierungsprogramm gestellt. Mit Bescheid vom 10.10.2006 erfolgte dann die Aufnahme in das Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm (SEP). Nach Umschichtung im Jahre 2014, läuft die Maßnahme bis zum 30.04.2023 im Bund-Länder Programm Aktive  Stadt- und Ortsteilzentren (ASP) weiter.

Seit dem 23.03.2013 ist außerdem die Sanierungssatzung zusammen mit dem Gebietsabgrenzungsplan rechtskräftig.

Die Sanierungsziele sind:

  • Verbesserung des Wohn-, Arbeits- und Lebensumfelds
  • Neue Nutzung zur Belebung der Innenstadt (Service- und Gesundheitsdienstleistungen)
  • Stärkung der Einzelhandelsversorgung
  • Gestaltung der öffentlichen Straßen und Plätze
  • Schaffung innenstadtnaher Wohnraumangebote
  • Energetische Sanierung und Erneuerung von Gebäuden

Was Sie als Eigentümer im Sanierungsgebiet wissen müssen

  • Nach der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets wurde bei allen Grundstücken im Grundbuch ein sog. Sanierungsvermerk eingetragen.
  • Veränderungen hinsichtlich des Grundstücks (zum Beispiel Veräußerungen, bauliche Maßnahmen oder Miet- und Pachtverträge) sind nach § 144 Baugesetzbuch genehmigungspflichtig. Außerdem steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht zu.
  • Falls sich der Bodenwert durch die Sanierung erhöht, kann die Stadt spätestens nach Abschluss der Sanierung einen Ausgleichsbetrag gemäß § 154 Baugesetzbuch erheben. Dieser kann auch schon vorzeitig, unter Gewährung eines Abschlages von bis zu 20 Prozent (Verfahrensabschlag) bezahlt werden.

Förderung privater Wohn- und Instandsetzungsmodernisierungen

Privatinitiative ist ein wichtiger Motor der Stadterneuerung. Deshalb unterstützt die Stadt Pfullingen Bürger bei ihren Vorhaben.

Vorrangiges Ziel ist es, die privaten Wohngebäude im Sanierungsgebiet zu erneuern. Hierzu wird auf die Förderinformationen der Broschüre der STEG und der Stadtverwaltung Pfullingen verwiesen:

Förderinformationen
"Wissenswertes für Eigentümer im Sanierungsgebiet "Lindenplatz/Innenstadt-Süd" (PDF)

Haben Sie weitere Fragen?

Bei allen Maßnahmen die Sie im Sanierungsgebiet planen, ist es unabdingbar, dass diese vor Beginn mit der Sanierungssstelle des Fachbereichs 4 (Stadtentwickung und Baurecht) abgestimmt werden. Anderenfalls ist eine Förderung aus Sanierungsmitteln nicht möglich.

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