Der Gemeinderat der Stadt Pfullingen hat am 17. November 2020 auf Grund des § 4 in Verbindung mit § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beschlossen.
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit §1 der Verordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, hat der Gemeinderat am 17. November 2020 folgende Satzung beschlossen:
Amtlich festgestellter Ausbruch der nicht exotischen Fischseuche Infektiöse häma-topoetische Nekrose der Salmoniden (IHN); Festlegung eines Sperr- und Überwachungsgebietes