Der Satzungsbeschluss wird als amtliche Bekanntmachung veröffentlicht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan als Satzung in Kraft und stellt für jedermann verbindliches Ortsrecht dar. Der rechtskräftige Bebauungsplan kann anschließend zu den Öffnungszeiten der Verwaltung von jedermann eingesehen werden.
Hier sind Bebauungspläne aufgelistet, die sich in der Öffentlichkeitsbeteiligung befinden. Sollten keine Bebauungspläne erscheinen, wir im Moment keine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.