Bebauungspläne im Verfahren

Der Satzungsbeschluss wird als amtliche Bekanntmachung veröffentlicht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan als Satzung in Kraft und stellt für jedermann verbindliches Ortsrecht dar. Der rechtskräftige Bebauungslan kann anschließend zu den Öffnungszeiten der Verwaltung von jedermann eingesehen werden.

Hier sind Bebauungpläne aufgelistet, die sich in der Öffentlichkeitsbeteiligung befinden. Sollten keine Bebauungspläne erscheinen, wird im Moment keine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Beteiligen Sie sich!


Möchten Sie zu den oben genannten Bebauungsplänen eine Stellungnahme abgeben, dann füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus. Damit wir Sie im weiteren Verfahren beteiligen können, geben Sie bitte Ihren Namen, Ihre Anschrift und den Namen des Bebauungsplanes an und senden das Formular an stadtplanung(at)pfullingen.de.

Link zum Online-Formular

Bebauungsplan "Arbach-Quartier Teil Süd"

Bebauungsplan "Unter den Wegen II" - Aufstellungsbeschluss

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