Der Satzungsbeschluss wird als amtliche Bekanntmachung veröffentlicht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan als Satzung in Kraft und stellt für jedermann verbindliches Ortsrecht dar. Der rechtskräftige Bebauungslan kann anschließend zu den Öffnungszeiten der Verwaltung von jedermann eingesehen werden.
Hier sind Bebauungpläne aufgelistet, die sich in der Öffentlichkeitsbeteiligung befinden. Sollten keine Bebauungspläne erscheinen, wird im Moment keine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
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