Blick auf Pfullingen - Bild: Roland Hutzenlaub

Gemeinsamer Gutachterausschuss

Gemeinsamer Gutachterausschuss

Die Gutachterausschüsse sind in Baden-Württemberg bei den Gemeinden zu bilden. Seit der Novellierung der Gutachterausschussverordnung zum 11.10.2017 können benachbarte Gemeinden innerhalb eines Landkreises die Aufgaben übertragen, mit dem Ziel, die Datenauswertung durch eine größere Datenbasis leistungsfähiger und die ermittelten Daten damit belastbarer zu machen.

Seit dem 01.07.2023 bilden die Stadt Pfullingen, die Gemeinde Eningen unter Achalm  und die Gemeinde Lichtenstein einen Gemeinsamen Gutachterausschuss mit Sitz bei der Stadt Pfullingen.

Dieser hat die Aufgaben, Immobilien und Grundstücke unabhängig und neutral zu bewerten, die Kaufpreissammlung zu führen und über die Auswertungen der Kaufpreissammlung für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen.
Weitere Aufgaben sind die Ermittlung und Veröffentlichung der Bodenrichtwerte und die Ermittlung der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten (wie zum Beispiel Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren).

Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die rechtliche Grundlage.

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines Gemeinsamen Gutachterausschusses

Mitglieder und Zusammensetzung

Der Gutachterausschuss ist ein selbstständiges, unabhängiges und weisungsungebundenes Gremium.
Er setzt sich aus einem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern sowie weiteren Mitgliedern zusammen, die aus den Bereichen Bauwesen, Immobilienwirtschaft, Finanzwirtschaft, Vermessungswesen und anderen Fachbereichen kommen. Aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit und Erfahrung besitzen sie besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Wertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke. Alle beteiligten Städte und Gemeinden haben mindestens 5 Gutachter benannt.

Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Pfullingen umfasst insgesamt 23 Mitglieder. Davon sind insgesamt 2 Mitarbeiter der Finanzverwaltung bestellt, die bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte mitwirken. Alle Mitglieder des Gutachterausschusses wurden mit einer Amtszeit von 4 Jahren, vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2027 bestellt.

Hierfür machen wir:

  • Ableitung, Fortschreibung, und Veröffentlichung der zur Wertermittlung erforderlichen Daten
  • Vorbereitung der Wertermittlung für Gutachten und Bodenrichtwerte
  • Vorbereitung der Wertermittlung von Anfangs- und Endwerten
  • Vorbereitung und Ausfertigung von Verkehrswertgutachten
  • Zusammenstellung der Bodenrichtwerte
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