Die Stadt Pfullingen zeigt sich solidarisch mit der Ukraine und den Menschen, die von dort zu uns flüchten. Momentan kommen die meisten geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer auf privatem Wege bei Verwandten oder Bekannten unter. Doch die kommunale Unterbringung dürfte bald auch in Pfullingen eine Rolle spielen. Diese Seite erklärt, an wen sich Geflüchtete in Pfullingen wenden können bzw. müssen.
Bei der Stadtverwaltung erkundigen sich schon jetzt viele Pfullingerinnen und Pfullinger, auf welche Art und Weise sie der Ukraine und den geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern helfen können. Dies geht etwa über Spenden oder das Bereitstellen von Wohnraum. Diese Seite informiert über aktuelle Möglichkeiten zur Ukraine-Hilfe.
So können Pfullinger helfen
Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) hat eine Liste mit Namen, Adressen und Kontonummern von Hilfswerken zusammengestellt, die Betroffene in der Ukraine sowie vor der Gewalt geflüchtete Menschen unterstützen.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Spenden an das Pfullinger DRK mit dem Stichwort „Ukraine“ zu versehen. Diese Gelder werden dann ausschließlich für die Pfullinger Ukraine-Hilfe eingesetzt.
IBAN DE07 6405 0000 0000 6055 46
Kreissparkasse Reutlingen
Sobald es eine vergleichbare Aktion Pfullinger Institutionen gibt, werden wir diese hier kommunizieren. Wenn Sie eine kennen, die hier erwähnt werden sollte, geben Sie uns gerne Bescheid an markus.hehn@pfullingen.de
Die Stadt Pfullingen ist auf der Suche nach potentiellen Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete aus der Ukraine. Dabei sind wir auf Unterstützung aus der Bevölkerung angewiesen. Wir bitten Eigentümerinnen und Eigentümer, freistehenden oder kurzfristig freiwerdenden Wohnraum in Pfullingen schon jetzt an uns zu melden.
Bitte nutzen Sie dafür das nachfolgende Formular, wir melden uns dann je nach Bedarf bei Ihnen.
Formblatt für Wohnungsgeber
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an:
ukraine@pfullingen.de
Mit der Rücksendung akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung der Stadt Pfullingen.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte per E-Mail an: ukraine@pfullingen.de
Hier finden Sie das Bilderwörterbuch zum Download.
Informationen für Geflüchtete / Важлива інформація
Das baden-württembergische Justizministerium fasst die Regelungen für den Aufenthalt von Geflüchteten aus der Ukraine in Deutschland in einer FAQ-Liste zusammen.
Запитання та відповіді щодо порядку в’їзду з України до Німеччини та перебування на території ФРН
https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua
Важлива інформація про роботу, проживання, в'їзд та охорону здоров'я в Німеччині:
https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/ua.html
Personen, die bei Verwandten oder Bekannten ankommen
Wir bitten alle ukrainischen Staatsangehörigen, die in Folge des aktuellen Krieges in der Ukraine in das Bundesgebiet eingereist sind und sich nun in Pfullingen aufhalten, sich umgehend bei der Stadt Pfullingen, Bereich Soziales und Integration, zu melden. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter Tel. 07121/7030-5001 oder unter der Mailadresse: Soziales-Rente@pfullingen.de. Mitzubringen ist der Pass sowie, falls vorhanden, Heirats- oder Geburtsurkunde.
Die Ausländerbehörde des Landratsamtes Reutlingen ist für die Registrierung der Ukraine-Geflüchteten zuständig. Sobald die Geflüchteten dort gemeldet sind, werden sie auf eine Liste mit Menschen aufgenommen, die Hilfe benötigen. Alle Menschen, die auf dieser Liste stehen, bekommen vom Landratsamt Reutlingen einen Antrag auf Sozialleistungen per E-Mail oder Post zugeschickt. Dazu müssen die Ausländerbehörden sie in den Räumlichkeiten vor Ort registrieren. Für ukrainische Staatsangehörige und Menschen, die in der Ukraine internationalen Schutz erhalten haben, hat die Europäische Union am 4. März 2022 einen besonderen Beschluss zur Aufnahme von Vertriebenen getroffen.
Diese Menschen können deshalb ein Aufenthaltsrecht zum vorübergehenden Schutz erhalten. Die örtlich zuständigen Ausländerbehörden werden dafür eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs.1 AufenthG erteilen.
Sobald das Landratsamt Informationen über die Umsetzung dieses Beschlusses erhalten hat und neue Strukturen für die Registrierung und Annahme von Anträgen der betroffenen Personen geschaffen hat, können sich Geflüchtete dort registrieren und Anträge stellen.
Das Landratsamt meldet sich bei ihnen mit einem konkreten Termin für die Registrierung. Außerdem können die Geflüchteten dann einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen.
Auf der folgenden Seite des Landratsamtes Reutlingen gibt es immer die aktuellsten Informationen dazu: https://www.kreis-reutlingen.de/ukraine
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, ukrainische Geflüchtete, die sich in Pfullingen aufhalten, beim Einwohnermeldeamt Pfullingen anzumelden. Zwingend nötig ist das allerdings nicht, da sie sich vorerst 90 Tage visumsfrei in Deutschland aufhalten dürfen. Auf Antrag bei der Ausländerbehörde kann anschließend dieser Aufenthalt um weitere 90 Tage verlängert werden.
Unterlagen welche für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt Pfullingen notwendig sind:
- Identitätsdokument (Reisepass, Ausweisdokument oder vorläufiges Ausweisdokument)
- Wohnungsgeberbestätigung
- Falls vorhanden: Heiratsurkunde bzgl. Zuordnung des Familienstandes und Geburtsurkunde der Kinder
Personen, die nicht bei Verwandten oder Freunden unterkommen
Flüchtende aus der Ukraine, die nicht bei Verwandten oder Freunden unterkommen, sollten sich direkt zu einer der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes begeben. Die Erstaufnahmeeinrichtungen sind Erstanlaufstelle für alle Ankommenden und bieten eine umfassende Versorgung.Diese befinden sich in Baden-Württemberg an den Standorten:
· Heidelberg (Ankunftszentrum Patrick-Henry-Village, Grasweg, 69124 Heidelberg),
· Karlsruhe (Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe),
· Sigmaringen (Binger Straße 28, 72488 Sigmaringen),
· Freiburg (Müllheimer Straße 7, 79115 Freiburg) und
· Ellwangen (Georg-Elser-Straße 2, 73479 Ellwangen).
Prinzipiell werden Flüchtende in Baden-Württemberg nach den Regelungen des baden-württembergischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht, danach den Stadt- und Landkreisen zugewiesen und dort vorläufig untergebracht, wenn ihnen kein privater Wohnraum zur Verfügung steht.
Ukrainische Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren können in Pfullingen zur Schule gehen, wenn ihr Wohnsitz in Pfullingen liegt. Weiterführende Schulen ab Klasse 5 nehmen auch Schülerinnen und Schüler auf, deren Wohnsitz im üblichen Einzugsgebiet der Schule liegt, z.B. aus Unterhausen oder Sonnenbühl.
Geflüchtete, die vorübergehend in der Schönberghalle untergebracht sind, können sich an ihrem späteren Wohnort zur Schule anmelden.
Die Schulpflicht beginnt erst 6 Monate nach der Einreise nach Deutschland. Bis dahin können die Kinder und Jugendlichen freiwillig die Schule besuchen. Eine Schulanmeldung ist verbindlich, d.h. die Schule geht von einem regelmäßigen Schulbesuch aus, solange die Person in Pfullingen gemeldet ist.
Zur Schulanmeldung füllen die Eltern oder eine Kontaktperson das obenstehende Formular aus (deutsch oder ukrainisch) und geben es entweder im Rathaus 1 ab (Einwurf Briefkasten) oder senden es per Email an jana.ziehme@pfullingen.de.
Danach setzt sich die aufnehmende Schule zeitnah mit den Eltern oder der Kontaktperson in Verbindung. Sie bespricht die besondere Situation des Kindes, teilt die weitere Vorgehensweise mit (Klassenstufe, Schnupperbesuch, erster Schultag, Stundenplan usw.) und klärt ggf. offene Fragen.
Die Schule stellt den ukrainischen Schülerinnen und Schülern eine Erstausstattung mit dem nötigsten Schulmaterial zur Verfügung (kleine Tasche, Block, Stifte). Sollte darüber hinaus weitere Schulausstattung benötigt werden, wie z.B. Schulranzen, Mäppchen, usw., geben Sie dies bitte bei der Schulanmeldung an. In diesem Fall wird eine Versorgung über Spenden angestrebt.
Bei Fragen rund um die Schulanmeldung ukrainischer Kinder und Jugendlicher wenden Sie sich bitte an Frau Ziehme-Pfau, Email: jana.ziehme@pfullingen.de.
Einen Überblick über die Impfmöglichkeiten in Pfullingen und im Landkreis Reutlingen neben den Impfungen in den Arztpraxen gibt es auf unserer städtischen Corona-Website.
7 Gründe für die Impfung (ukrainischer Flyer): 7 хороших причин д ля того,
щоб зробити щеплення
Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr unter der Servicerufnummer 0911 178-7915 erreichbar. Der Anruf ist nicht gebüh-renfrei, es fallen Gebühren für einen Anruf ins deutsche Festnetz an. Die Einrichtung einer gebührenfreien Hotline ist technisch nicht möglich. Denn mit einem Telefon, das mit einem uk-rainischen Mobilfunkvertrag ausgestattet ist, kann keine 0800-Rufnummer angewählt werden.
Die Hotline fungiert als erste Anlaufstelle für geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die Inte-resse an einer Arbeitsaufnahme oder einer Ausbildung haben. Damit ermöglicht die BA einen unkomplizierten Zugang zu ihren Unterstützungsleistungen ohne Sprachbarrieren.