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Hilfe für die Ukraine

Die Stadt Pfullingen zeigt sich solidarisch mit der Ukraine und den Menschen, die von dort zu uns flüchten. Diese Seite erklärt, an wen sich Geflüchtete in Pfullingen wenden können bzw. müssen.

Bei der Stadtverwaltung erkundigen sich auch viele Pfullingerinnen und Pfullinger, auf welche Art und Weise sie helfen können. Dies geht etwa über Spenden oder das Bereitstellen von Wohnraum. Diese Seite informiert über aktuelle Möglichkeiten zur Ukraine-Hilfe.

So können Pfullinger helfen

Am besten helfen Sie mit Geldspenden. Damit können Hilfsorganisationen gezielt beschaffen und liefern, was vor Ort gebraucht wird.

Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) hat eine Liste mit Namen, Adressen und Kontonummern von Hilfswerken zusammengestellt, die Betroffene in der Ukraine sowie vor der Gewalt geflüchtete Menschen unterstützen.
 
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Spenden an das Pfullinger DRK mit dem Stichwort „Ukraine“ zu versehen. Diese Gelder werden dann ausschließlich für die Pfullinger Ukraine-Hilfe eingesetzt.
DRK Ortsverein Pfullingen
IBAN DE07 6405 0000 0000 6055 46
Kreissparkasse Reutlingen

Mit diesem Geld werden etwa Sprachkurse oder die Betreuung von ukrainischen Kinder finanziert.
Wir suchen Personen, die neben Deutsch auch die ukrainische und/oder die russische Sprache gut sprechen und sich als ehrenamtliche Dolmetscher anbieten möchten.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte per E-Mail an: ukraine(at)pfullingen.de
Словник можна завантажити за цим посиланням.
Hier finden Sie das Bilderwörterbuch zum Download.

Informationen für Geflüchtete / Важлива інформація

Die aktuelle FAQ-Liste des Landratsamts Reutlingen richtet sich sowohl an Geflüchtete vor Ort als auch auf der Flucht, sowie an Bürgerinnen und Bürger, die unterstützen wollen.

Das baden-württembergische Justizministerium fasst die Regelungen für den Aufenthalt von Geflüchteten aus der Ukraine in Deutschland in einer FAQ-Liste zusammen.

Запитання та відповіді щодо порядку в’їзду з України до Німеччини та перебування на території ФРН
https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua

Важлива інформація про роботу, проживання, в'їзд та охорону здоров'я в Німеччині:
https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/ua.html

Generell gilt: Ukrainische Staatsangehörige können sich 90 Tage visumfrei in Deutschland aufhalten.

Personen, die bei Verwandten oder Bekannten ankommen

Wir bitten alle ukrainischen Staatsangehörigen, die in Folge des aktuellen Krieges in der Ukraine in das Bundesgebiet eingereist sind und sich nun in Pfullingen aufhalten, sich umgehend bei der Stadt Pfullingen, Bereich Soziales und Integration, zu melden. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter Tel. 07121/7030-5001 oder unter der Mailadresse: Soziales-Rente(at)pfullingen.de. Mitzubringen ist der Pass sowie, falls vorhanden, Heirats- oder Geburtsurkunde. 
 
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, ukrainische Geflüchtete, die sich in Pfullingen aufhalten, beim Einwohnermeldeamt Pfullingen anzumelden. Zwingend nötig ist das allerdings nicht, da sie sich vorerst 90 Tage visumsfrei in Deutschland aufhalten dürfen. Auf Antrag bei der Ausländerbehörde kann anschließend dieser Aufenthalt um weitere 90 Tage verlängert werden.
 
Unterlagen welche für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt Pfullingen notwendig sind:
-      Identitätsdokument (Reisepass, Ausweisdokument oder vorläufiges Ausweisdokument)
-      Wohnungsgeberbestätigung
-      Falls vorhanden: Heiratsurkunde bzgl. Zuordnung des Familienstandes und Geburtsurkunde der Kinder

Personen, die nicht bei Verwandten oder Freunden unterkommen

Flüchtende aus der Ukraine, die nicht bei Verwandten oder Freunden unterkommen, sollten sich direkt zu einer der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes begeben. Die Erstaufnahmeeinrichtungen sind Erstanlaufstelle für alle Ankommenden und bieten eine umfassende Versorgung.
 
Diese befinden sich in Baden-Württemberg an den Standorten:
· Heidelberg (Ankunftszentrum Patrick-Henry-Village, Grasweg, 69124 Heidelberg),
· Karlsruhe (Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe),
· Sigmaringen (Binger Straße 28, 72488 Sigmaringen),
· Freiburg (Müllheimer Straße 7, 79115 Freiburg) und
· Ellwangen (Georg-Elser-Straße 2, 73479 Ellwangen).
 
Prinzipiell werden Flüchtende in Baden-Württemberg nach den Regelungen des baden-württembergischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht, danach den Stadt- und Landkreisen zugewiesen und dort vorläufig untergebracht, wenn ihnen kein privater Wohnraum zur Verfügung steht.

Minderjährige Kinder von aus der Ukraine geflüchteten Bürgerinnen und Bürgern werden schulpflichtig, wenn sie ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg aufnehmen und mindestens sechs Jahre alt sind. Sie müssen daher von den Eltern oder sorgeberechtigten Personen an einer geeigneten Schule angemeldet werden.
Informationen zur Schulanmeldung finden Sie auf den Informationsblättern für

Kinder von 6 bis 9 Jahren
Anmeldung zur Grundschule deutsch
Anmeldung zur Grundschule russisch
Anmeldung zur Grundschule ukrainisch
 
Kinder von 10 bis 15 Jahren
Anmeldung zur weiterführenden Schule deutsch
Anmeldung zur weiterführenden Schule russisch
Anmeldung zur weiterführenden Schule ukrainisch
 
Die Informationsblätter erhalten Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz im Rathaus anmelden, auch beim Einwohnermeldeamt.
 
Die zuständige Grundschule ist vom Wohnsitz abhängig. Zugewanderte Bürgerinnen und Bürger erfahren vom Einwohnermeldeamt, an welcher Grundschule ihr Kind angemeldet werden muss.
 
Die weiterführende Schule ist unabhängig vom Wohnort und kann frei gewählt werden. Auf dieser Seite können Sie sich über das Schulsystem in Baden-Württemberg informieren:
https://km-bw.de/,Lde/startseite/service/Digitale-Info-Veranstaltung-fuer-zugewanderte-Familien
(Sprachen: arabisch, englisch, russisch, türkisch, ukrainisch)
 
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Kultusministeriums unter
https://km-bw.de/,Lde/10023993

Bei Fragen rund um die Schulanmeldung ukrainischer Kinder und Jugendlicher wenden Sie sich bitte an Frau Ziehme-Pfau:

Email: jana.ziehme-pfau(at)pfullingen.de

Hilfe-Seite der Arbeitsagentur / Федеральне агентство з працевлаштування

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat für Geflüchtete aus der Ukraine eine Sonderhotline eingerichtet. Mitarbeiter der BA geben dort Geflüchteten Informationen zur Arbeits- und Ausbildungssuche in russischer und ukrainischer Sprache.

Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr unter der Servicerufnummer 0911 178-7915 erreichbar. Der Anruf ist nicht gebührenfrei, es fallen Gebühren für einen Anruf ins deutsche Festnetz an. Die Einrichtung einer gebührenfreien Hotline ist technisch nicht möglich. Denn mit einem Telefon, das mit einem ukrainischen Mobilfunkvertrag ausgestattet ist, kann keine 0800-Rufnummer angewählt werden.
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