Verkehrswertgutachten

Der Gemeinsame Gutachterausschuss erstattet nach § 193 des Baugesetzbuches Gutachten auf Antrag von Behörden, Eigentümern, ihnen gleichstehenden Berechtigten, Inhabern anderer Rechte am Grundstücke und Pflichtteilsberechtigten sowie Gerichten und Justizbehörden.

Der Antrag für ein Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Eigentumswohnungen muss schriftlich gestellt werden (Antrag auf Erstattung eines Gutachtens).

Sollte der Antragsteller nicht (Mit-)Eigentümer laut Grundbuch sein, so ist ein Nachweis des Antragsberechtigten (zum Beispiel Erbschein, Vollmacht des Eigentümers, Betreuungsvollmacht, Nachlassvollmacht) vorzulegen.
Ein aktueller Grundbuchauszug und sofern vorhanden ein Energieausweis ist beizulegen.
Bei Wohnungseigentum sind zusätzlich die Teilungserklärung, die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlungen und Nebenkostenabrechnungen beizulegen.

Verfahrensablauf

Nach Eingang Ihres schriftlichen Antrages mit Anlagen wird dieser bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses geprüft. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung über den Eingang per Mail oder Post.

Die Geschäftsstelle beantragt die weiteren erforderlichen behördlichen Auskünfte und Unterlagen bei den jeweiligen Ämtern und bereitet die Wertermittlung vor.

Danach erfolgt ein Ortstermin mit mehreren Gutachtern zur Besichtigung des Grundstücks und gesamten Gebäudes (Terminvereinbarung per Mail oder Telefon/Post).

Die Beratung und Beschlussfassung des Verkehrswertes erfolgt in der Sitzung des Gutachterausschusses, sodass Sie die beiden Gutachtenausfertigungen mit der Rechnung circa 14 Tage nach Beschluss erhalten.

Sofern Sie mehr als zwei Gutachtenausfertigungen benötigen, bitten wir um vorherige Mitteilung.

Bitte beachten Sie, dass die übliche Erstellungszeit aktuell circa 3 Monate nach Eingang des Antrages beträgt.

Die Erstattung eines Gutachtens ist gebührenpflichtig (Gebührensatzung).
Die Gebührenfestsetzung erfolgt auf der Grundlage des ermittelten Verkehrswerts zuzüglich etwaiger Gebühren zur Unterlagenbeschaffung und der aktuell gültigen Umsatzsteuer.

Beispielrechnung bei einem ermittelten Verkehrswert von 275.000 €:

Grundgebühr 1.500,00 €
zuzüglich 0,13 % aus dem Betrag über 250.000 € 32,50 €

zuzüglich Gebühren Unterlagenbeschaffung (beispielhaft)

0,00 €
Summe (abgerundet) 1.532,00 €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer 291,08 €
Gebühr (beispielhaft) 1.823,08 €
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