Abfall und Müll entsorgen
Die Abfallentsorgung (Abfallverwertung und -beseitigung) in Baden-Württemberg ist grundsätzlich eine Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise. Diese haben als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) für ihr Gebiet in eigener Zuständigkeit Regelungen getroffen.
Im Stadtgebiet von Pfullingen nimmt die Stadt Pfullingen die Tätigkeiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wahr.
Unterschieden werden muss zwischen Abfall aus privaten Haushalten und gewerblichem Abfall, für den es Sonderregelungen gibt. Auch gibt es für viele Abfallarten wie z.B. Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte besondere Bestimmungen.
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Steuern und Abgaben
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Steuern und Abgaben
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Steuern und Abgaben
Abfallwirtschaftsamt oder Abfallwirtschaftsbetrieb:
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen und keine Übertragung auf Gemeinden vorliegt: das Landratsamt
Sie sind Eigentümer oder Verwalter des Grundstücks.
Eine erstmalige Abfallentsorgung an einem Grundstücks bzw. jede Änderung der Abfallbehälter / des Entleerungsrhythmus ist im Regelfall immer nur zum 1. eines Kalendermonats möglich. Der erstmalige Anschluss bzw. die Änderungen sind vier Wochen im Voraus mit den veöffentlichten Vordrucken anzumelden bzw. zu beantragen.
Die Höhe der Abfallgebühren wird vom Gemeinderat durch Satzung festgelegt. In Pfullingen ist dies die städtische Abfallwirtschaftssatzung. Die Abfallgebühren werden in regelmäßigen Abständen nach bewtriebswirtschaftlichen Grundsätzen neu kalkuliert.
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