Abfall und Müll entsorgen
Die Abfallentsorgung (Abfallverwertung und -beseitigung) in Baden-Württemberg ist eine Pflichtaufgabe der Stadt- und Landkreise. Diese haben als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) für ihr Gebiet in eigener Zuständigkeit Regelungen getroffen. Diese können sich von Kommune zu Kommune unterscheiden.
Unterschieden werden muss zwischen Abfall aus privaten Haushalten und gewerblichem Abfall, für den es Sonderregelungen gibt. Auch gibt es für viele Abfallarten wie z.B. Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte besondere Bestimmungen.
Abfuhrtermine als Kalender 2022 (PDF)
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Steuern und Abgaben
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Steuern und Abgaben
Sie sind Eigentümer oder Verwalter des Grundstücks.
Eine Änderung der Abfallbehälter / des Entleerungsrhythmus ist immer nur zum 1. eines Kalendermonats möglich. Bitte teilen Sie uns die Änderung schriftlich, mindestens 10 Tage vorher mit.
Es gibt keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren wird von den kommunalen Hauptorganen (Gemeinderat oder Kreistag) durch Satzung festgelegt. In Pfullingen ist dies die städtische Abfallwirtschaftssatzung.
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