Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs-​ und Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung und werden auf Grundlage der ausgewerteten Kaufverträge und der allgemeinen Marktentwicklung für die jeweils zurückliegenden beiden Kalenderjahre gebildet.

Die Bodenrichtwerte werden in der Regel alle zwei Jahre aktualisiert.

Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses erteilt Auskünfte über Bodenrichtwerte. Diese können mündlich (gebührenfrei) oder schriftlich (gebührenpflichtig) angefragt werden (Gebührensatzung).

Aktuelle Bodenrichtwerte zum 01.01.2023:

Unter nachfolgendem Link zu BORIS-BW

BORIS-BW, Bodenrichtwertkarte, 01.01.2023

Unter nachfolgendem Link zu den Bodenrichtwerten Grundsteuer B zum 01.01.2023

Bodenrichtwertkarte, Stichtag 01.01.2023 (PDF).

Frühere Bodenrichtwertkarten:

  • Pfullingen

Bodenrichtwertkarte, Stichtag 31.12.2014 (PDF)

Bodenrichtwertkarte, Stichtag 31.12.2016 (PDF)

Bodenrichtwertkarte, Stichtag 31.12.2018 (PDF)

Bodenrichtwertkarte, Stichtag 31.12.2020 (PDF)

Bodenrichtwertkarte, Stichtag 01.01.2022 (PDF).

  • Eningen
  • Lichtenstein
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