Blick auf Baugebiet Mauer-Weil - Bild: Roland Hutzenlaub

Bebauungspläne

Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, welchen der Gemeinderat als Satzung beschließt. In einem Bebauungsplan wird festgesetzt, in welcher Art und Weise ein Grundstück bebaut werden darf.

Für nahezu jedes Quartier bzw. Straßenzug gibt es einen Bebauungsplan, die sich in ihrer Festsetzungstiefe unterscheiden können. Bis zum Jahr 1964 wurden vorwiegend Baulinienpläne aufgestellt. Hier gilt ein Bauvorhaben als zulässig, wenn der § 34 BauGB eingehalten wird ("Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhabenzulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden").
Im Außenbereich ist eine Bebauung unzulässig. Ausnahmen sind nach dem Gesetz möglich.
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