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Aktuell

Landratsamt untersagt die Wasserentnahmen an vielen öffentlichen oberirdischen Gewässern im Landkreis

Echaz ausgenommen

Viele kleinere Bäche und Flüsse in Baden-Württemberg haben im Augenblick eine äußerst geringe Wasserführung oder sind bereits ausgetrocknet, das gilt auch für den Landkreis Reutlingen. Eine weitere Abnahme der Wasserführung kann die Tier- und Pflanzenwelt beeinträchtigen. Der geringe Wasserstand in den Gewässern fördert den Algenwuchs, die natürliche Selbstreinigung der Gewässer nimmt ab und die Schadstoffkonzentration dadurch zu. Sonneneinstrahlung und Hitze sorgen für eine hohe Wassertemperatur und damit einen verminderten Sauerstoffgehalt im Wasser. Gewitter und Regenschauer wirken sich dabei nur kurzzeitig verbessernd auf die Gewässerzustände aus.

Aufgrund der derzeitigen Wetter- und Niedrigwasserlage ist bis zum 15. September 2022 die Wasserentnahme im Zuge des Gemeingebrauchs (Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, Entnehmen von Wasser in geringen Mengen für Privatpersonen, die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau sowie das Entnehmen von Wasser mittels Pumpen oder ähnlichen Einrichtungen) aus allen öffentlichen oberirdischen Gewässern im Landkreis Reutlingen per Allgemeinverfügung verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch im Landkreis Reutlingen aus dem Neckar, der Erms, der Echaz, der Großen Lauter flußabwärts ab dem Zusammenfluss der Gächinger Lauter und der Großen Lauter, der Zwiefalter Aach und des Kesselbaches.

Die Allgemeinverfügung ist im Internet unter der Adresse des Landkreises Reutlingen www.kreis-reutlingen.de unter der Rubrik Bekanntmachungen nachlesbar.

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