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NICHT MEHR GÜLTIG - Wegen akuter Brandgefahr: Vorübergehendes flächendeckendes Feuer-Verbot


DIESE MELDUNG IST FEHLERHAFT - EINE KORRIGIERTE VERSION WURDE AM DONNERSTAG; 14.07.2022, ONLINE GESTELLT

Durch die aktuelle Wetterlage und die damit einhergehende Trockenheit besteht die akute Gefahr von Wald- und Wiesenbränden. In Zusammenarbeit mit der Pfullinger Feuerwehr und der Landesforstverwaltung erlässt die Stadtverwaltung Pfullingen daher ein sofortiges Verbot, auf dem Gebiet der Pfullinger Gemarkung Feuer zu entzünden. Dies schließt auch öffentliche Grillstellen mit ein. Die Stadt bittet alle Bürgerinnen und Bürger mit Nachdruck, darauf Rücksicht zu nehmen – auch im privaten Bereich.

Das Feuer-Verbot gilt so lange, bis sich die Wetterlage entscheidend ändert und die Gefahr von Bränden abnimmt. Die Stadtverwaltung wird die Bürgerinnen und Bürger dann über die Aufhebung des Verbots informieren.

Zur Klarstellung:
Das Verbot betrifft den öffentlichen Raum, insbesondere die Naturbereiche auf Pfullinger Gemarkung. Auch im privaten Bereich in trockenen Zeiten vorsichtig zu sein, ist zwar ein ernst gemeinter Appell – das Grillen auf dem eigenen Balkon/im Garten ist jedoch selbstverständlich nicht untersagt.
Für Gütlesbesitzer gilt das Feuer-Verbot hingegen aufgrund der Gefahr für die Wald- und Wiesenflächen sehr wohl.

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