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Neue Corona-Regeln des Landes: Ab heute gilt FFP2-Pflicht im Innenbereich


Mit dem heutigen Mittwoch gelten in Baden-Württemberg neue Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, wie die Landesregierung mitteilt.

1. FFP2-Maskenpflicht (Warn- und Alarmstufe): In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Dies gilt nicht in Arbeits- und Betriebsstätten. Hier gilt weiter die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes.

2. Die Sperrzeit in der Alarmstufe II für die Gastronomie gilt nun von 22:30 Uhr bis 6 Uhr.

Außerdem gelten mit Blick auf die Omikron-Variante die bisherigen Regeln der Alarmstufe II weiter, auch wenn die Belegung der Intensivbetten auf unter 450 gesunken ist.

Alle Infos gibt es online in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Ein entsprechender Link findet sich auch auf unserer städtischen Pandemie-Seite.

Grafik des Landessozialministeriums mit Übersicht über die aktuellen Änderungen der Corona-Verordnung Baden-Württemberg ab heute, 12. Januar 2022

Grafik des baden-württembergischen Sozialministeriums

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