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Landratsamt Reutlingen erlässt Allgemeinverfügung zum „Heiligen Morgen“ in Reutlingen und Pfullingen

Gemeinsame Pressemitteilung des Landkreises Reutlingen sowie der Städte Reutlingen und Pfullingen

Aufgrund der unverändert angespannten pandemischen Lage im Landkreis Reutlingen hat das Landratsamt auf der Grundlage einer Gefahreneinschätzung der Stadt Reutlingen, der Stadt Pfullingen und der Polizei eine Allgemeinverfügung erlassen, die am 24. Dezember 2021 von 8 Uhr bis 16 Uhr in einem definierten Bereich der Reutlinger Altstadt sowie auf dem Pfullinger Marktplatz, auf dem Passyplatz und in der Kirchstraße den Konsum und das Mitführen alkoholischer Getränke zum unmittelbaren Konsum untersagt.

Mit der Allgemeinverfügung soll der Sondersituation in den beiden Innenstädten Rechnung getragen und der Polizei die Möglichkeit eröffnet werden, möglichst frühzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Seit mehr als einem Jahrzehnt wird in Reutlingen von zahlreichen, insbesondere jungen Menschen der sogenannte „Heilige Morgen“ begangen. Dabei haben sich in den vergangenen Jahren zwischen vier- bis sechstausend Menschen im öffentlichen Raum getroffen. In Pfullingen hat sich in den letzten Jahren ebenfalls eine eigene Tradition des „Heiligen Morgens“ entwickelt.

Das Infektionsgeschehen im Landkreis Reutlingen ist unverändert hoch, die Belegung der Covid-Stationen in den Kreiskliniken geht nur langsam zurück. Trotz aller bisher getroffenen Maßnahmen besteht unverändert ein erhöhtes lokales Risiko, sich mit dem SARS-CoV-2-Virus zu infizieren. Die Allgemeinverfügung dient dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung, sie reduziert die Kontakte im öffentlichen Raum und vermeidet dadurch potentielle Infektionsketten.

Die Allgemeinverfügung findet sich unter "Amtliche Bekanntmachungen" wie auch hier als pdf-Dokument zum Download.

Ausschnitt des in Pfullingenvon der Allgemeinverfügung Heiliger Morgen betroffenen Bereichs

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