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Haushaltsentwurf mit Rekordinvestitionen


Mit der Präsentation des Haushaltsentwurfs 2022/23 in der zurückliegenden Sitzung des Gemeinderats geht Pfullingen neue Wege: Zum ersten Mal brachte die Stadtverwaltung einen Doppelhaushalt ein und warf damit den Blick auf die nächsten zwei Haushaltsjahre der Stadt Pfullingen. „Der Haushalt ist nicht nur ein Zahlenwerk, sondern zeigt vielmehr auch die politischen Zielsetzungen und Schwerpunkte, die wir in den nächsten Jahren setzen möchten“, sagte Stefan Wörner in seiner Rede vor den Ratsmitgliedern.

Die Vorteile des neuen Systems sieht der Bürgermeister darin, dass sowohl für die Verwaltung als auch den Gemeinderat künftig der Aufwand reduziert werde. „Durch längerfristige Festlegungen erhalten wir außerdem eine bessere Planungssicherheit und eine zügigere Bewirtschaftung der Ansätze im zweiten Planjahr“, fügte Stefan Wörner an.

Der Entwurf sieht für das Jahr 2022 noch keinen ausgeglichenen Ergebnishaushalt vor – die Verwaltung rechnet mit einem Defizit von 870.000 Euro. Im Jahr 2023 will die Stadt dann allerdings mit 2,1 Millionen Euro ein positives Ergebnis erwirtschaften. Der Fehlbetrag aus 2022 soll über die bestehende Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. „Unser Ergebnishaushalt ist stark abhängig von Zuweisungen, Umlagen und Steuererträgen. Die konjunkturelle Lage hat einen hohen Einfluss auf der Ertragsseite der Ergebnisrechnung“, erklärt der Bürgermeister. „Zum Teil zeigen sich Auswirkungen der konjunkturellen Lage erst zeitversetzt.“

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DEFINITION ERGEBNISHAUSHALT: Der Ergebnishaushalt ähnelt der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung und stellt die geplanten Aufwendungen und Erträge der Stadt dar. Der Ergebnishaushalt ist also nicht - wie der Wortteil "Ergebnis" suggerieren könnte - eine Rechnung im Nachhinein, sondern Teil der Haushaltsplanung.
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Für den Planungszeitraum 2022 bis 2026 plant die Stadt mit Investitionen in Höhe von 62 Millionen. Euro - ein Rekordwert für Pfullingen. Davon belaufen sich rund 52 Millionen Euro auf Baumaßnahmen. Zu den Groß-Investitionsmaßnahmen, die im Haushaltsentwurf berücksichtigt sind, gehören unter anderem die Digitalisierung der Schulen, die Sanierung der Pfullinger Hallen, der Klosterkirchen-Anbau, der Neubau des Rathausergänzungsgebäudes, die Sanierung der Kurt-App-Sporthalle und die Neuanlage des Wohngebiets Arbach-Dreiecks.

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DEFINITION FINANZHAUSHALT: Der Finanzhaushalt stellt die voraussichtlichen Geldflüsse (Ein- und Auszahlungen) im Haushaltsjahr dar. Hier werden die Kosten für die geplanten Investitionen aufgeführt.
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Bei der Aufstellung des Entwurfs für den Doppelhaushalt hat sich die Verwaltung an den ISEK-Projekten orientiert. In einer Klausurtagung mit dem Gemeinderat wurden die Investitionsmaßnahmen priorisiert. Diese Priorisierung bildet nun auch die Grundlage des Haushaltsentwurfs, wie Stefan Wörner erklärt. „Ich halte es für wichtig, den Gemeinderat frühzeitig einzubinden, schließlich ist das Etatrecht das Königsrecht des Gemeinderats.“

Ohne Kreditaufnahmen seien die vielen Investitionen allerdings nicht zu stemmen, machte der Bürgermeister deutlich und lieferte auch hier konkrete Zahlen: „Im gesamten Planungszeitraum bis 2026 sind deshalb Kreditneuaufnahmen in Höhe von rund 13 Millionen Euro eingeplant, sodass wir Ende 2026 bei einer Gesamtverschuldung von rund 18 Millionen Euro stehen.“ Für Stefan Wörner eine notwendige und verkraftbare Schuldenhöhe. Die Stadt Pfullingen könne bis zu 20 Millionen Euro stemmen, rechnet der Bürgermeister.

Die Zeit des Doppelhaushaltes will Stefan Wörner auch dazu nutzen, einige konzeptionelle und strategische Punkte anzugehen. Seinen Schwerpunkt legte er dabei auf das Mobilitätskonzept, den Kindergartenentwicklungsplan, die Modernisierung der Verwaltung, dem Schaffen von bezahlbarem Wohnraum sowie dem Klimaschutz und einem Neustart der Wirtschaftsförderung. Für die Verwaltung gelte es in allen Bereichen, vorausschauend zu agieren, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden.

Auf der anderen Seite dürften die Kommunen nicht übermäßig belastet werden – insbesondere nicht in den Zeiten der Pandemie. Stefan Wörner verwies hier ausdrücklich auf die Verantwortung von Landes- und Bundesebene: „Es wird daher über die kommunalen Spitzenverbände – auch im Hinblick auf die Wirtschaftslage der Stadt – unsere Aufgabe sein, bei den übergeordneten Stellen das Konnexitätsprinzip einzufordern“, so der Bürgermeister. „Wer bestellt, der zahlt“ – so müsse das Prinzip lauten. Er verwehre sich dagegen, dass immer mehr Aufgaben an die Kommunen abgewälzt würden, etwa bei der Digitalisierung: „Von Bund und Land werden Ansprüche gesetzt, die von den Kommunen gelöst und finanziert werden sollen.“

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