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Aktuell

Hundekot und Hundegebell - ein Dauerärgernis


Bei der Stadtverwaltung (Fachbereich 2 - Bürgerservice/Ordnung und Soziales) gehen fast täglich Beschwerden ein – Hundekot auf den Gehwegen, an Spielplätzen, an Straßenecken, am und auf den Radwegen. Auch Hundegebell oder frei herumlaufende Hunde stellen oftmals ein Ärgernis dar.

Um ein gutes Miteinander zwischen Hundehaltern und Nichthundehaltern zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass "Frauchen" oder "Herrchen" eines vierbeinigen Freundes einige Regelungen beachten.

Die Polizeiverordnung der Stadt Pfullingen beinhaltet die wesentlichen Regelungen:

Im Innenbereich sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Diese Regelung schließt auch den Fuß- und Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse mit ein. Im Außenbereich dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen, gegebenenfalls sind auch hier die Hunde zwingend an der Leine zu führen.

Hunde sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. Die Halterin/der Halter oder Führer/in eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Hundekot ist eine Infektionsquelle, er kann Spulwürmer übertragen oder Infektionen wie Tollwut, Salmonellen, Tuberkulose, etc. auslösen. Die Erreger gelangen über das Schuhwerk auch in Wohnungen und Häuser.

Hundekot auf Feldern und Wiesen bringt ebenfalls Gesundheitsrisiken für Mensch und Tier mit, da der Hundekot über die Nahrungskette auch auf unseren "Tisch" kommen kann.

Beim i-Punkt (Rathaus IV, Griesstraße 6) erhalten Sie kostenlos Hundekotbeutel! Auch jede handelsübliche Plastiktüte erfüllt diesen Zweck. Nach Verwendung sind diese ordentlich, d.h. über den Hausmüll oder über öffentliche Mülleimer zu entsorgen. Mit dieser kleinen Maßnahme helfen Sie der Stadt zu einem wesentlich sauberen Erscheinungsbild.

Hinterlassene Hundehaufen stellen kein Kavaliersdelikt dar, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich zieht. Auch eine Ablage der Hundekotbeutel oder -tüten am Wegesrand oder in der Wiese schadet mehr als es nutzt und stellt dazu eine unzulässige Müllentsorgung dar, die mit einem Bußgeld geahndet wird.

Helfen Sie so mit, Konflikte zwischen Hundehalter und Nichthundehaltern zu vermeiden - vielen Dank!

Stadt Pfullingen

Fachbereich 2 (Bürgerservice/Ordnung und Soziales)

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