Kartierung von Pflanzen und Tieren auf Pfullinger Gemarkung
16.04.2020
Im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) werden von April bis Ende November 2020 im Außenbereich der Pfullinger Gemarkung auf wenigen Stichprobenflächen Kartierungen von Tieren (Insekten, Vögel, Fledermäuse) und Pflanzen durchgeführt.
Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftern findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen.
Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierern als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 NatSchG).
Die Kartierenden sind in der Regel alleine im Gelände unterwegs, der gebotene Mindestabstand wird eingehalten, so dass bei der Kartierung die derzeit geltenden Vorgaben zur Kontaktbeschränkung zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus eingehalten werden.