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Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) vom 17.03.2020


Die Landesregierung hat am 17.03.2020 die ergänzte Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO), herausgegeben, die vorläuft bis zum 15. Juni 2020 gilt.

Geregelt ist hier neben der Einstellung des Betriebs an Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen unter anderem auch das Verbot von Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen, die Schließung von Einrichtungen sowie die Einschränkung des Betriebs von Gaststätten.

Corona-Verordnung Land Baden-Württemberg vom 17.03.2020


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