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Aktuell

Zahlungserinnerung für Abfallgebühren und die Hundesteuer 2020


Die Stadt Pfullingen versendet seit Anfang 2018 Dauerbescheide für die Abfallgebühren und die Hundesteuer. Da diese Gebühren- bzw. Steuerbescheide so lange Gültigkeit besitzen, bis eine Änderung (z. B. Müllvolumen, Umstellung der Abfuhrzeiträume, Umzug, Hundeanzahl) eintritt, ist es wichtig, diese Unterlagen aufzubewahren. Bei Verlust können die Bescheide gerne formlos beim Steueramt angefordert werden.
 
Aktuell bittet die Stadt Pfullingen alle Bürgerinnen und Bürger, die keine Einzugsermächtigung für die Müllgebühren und/oder die Hundesteuer erteilt haben, diese Gebühren innerhalb der auf den Bescheiden angegebenen Frist zu bezahlen.
 
Erleichtert werden kann die Zahlung durch das Ausstellen einer Abbuchungsermächtigung für die Gebühren/Steuern, die jederzeit beantragt werden kann. Auskünfte dazu gibt gerne Frau Stefanie Tröster von der Stadtkasse (Tel. 07121 7030-2105).
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