Rathaus und Martinskirche - Bild: Matthias Hangst

Dienstleistung

Regelaltersrente beantragen

Sie haben das Regel-Rentenalter erreicht und möchten sich Ihre Rente ohne Abschläge auszahlen lassen? Dann müssen Sie bei Ihrer zuständigen Rentenstelle  auf dem Rathaus Ihres Wohnsitzes einen Antrag stellen.

Die Rentenhöhe in der gesetzlichen Rentenversicherung wird jeweils zum 01.07. jeden Jahres angepasst. Wann und in welchen Höhen entscheiden der Bundesrat und die Bundesregierung. Ihre eigene Rente wird danach automatisch angepasst, ohne dass Sie etwas tun müssen.

Wenn Sie das Regel-Rentenalter erreicht, aber noch keine Rente beantragt haben, erhöhen Sie Ihren Rentenanspruch automatisch auch ohne weitere Beitragszahlung. Als Ausgleich gibt es zur späteren Altersrente einen Zuschlag von 0,5 Prozent für jeden Kalendermonat, den Sie die Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch nehmen. Das sind nach einem Jahr sechs Prozent.

Auch wenn Sie ab dem Regel-Rentenalter weiterarbeiten, erhöhen Sie Ihre spätere Vollrente, da Sie weiterhin Beiträge zahlen. Dazu gibt es Zuschläge. Diese werden ab dem 01.07.2017 jeweils zum 01.07. jeden Jahres ermittelt.

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Mitarbeitende
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zuständige Stelle
  • die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Versicherungsamt Ihres Wohnsitzes
  • die Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder
  • für die DRV ehrenamtlich tätige Versichertenberaterinnen oder Versichertenberater
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Voraussetzungen

Sie haben

  • die Regelaltersgrenze erreicht und
  • die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5 Jahren erfüllt und
  • den Antrag gestellt.
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Verfahrensablauf

Sie sollten den Antrag auf Regelaltersrente bei der DRV stellen. Den Antrag können Sie persönlich, online oder schriftlich stellen.

Wenn Sie den Bescheid in elektronischer Form erhalten wollen, müssen Sie zuvor eine Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen. Das können Sie über die Online-Dienste der DRV mit Registrierung vornehmen.

Persönlicher Antrag:

  • Vereinbaren Sie mit der DRV einen persönlichen Termin.
  • Bei der Online-Terminvereinbarung werden Ihre persönlichen Daten und nach Möglichkeiten Ihre Versicherungsnummer benötigt.
  • Sie können eine gewünschte Beratungsstelle und Ihren Wunschtermin auswählen.
  • Je nach Verfügbarkeit freier Termine und der voraussichtlichen Beratungsdauer erhalten Sie einen Vorschlag für einen verbindlichen Beratungstermin.
  • Buchen Sie Ihren Wunschtermin. Per E-Mail erfahren Sie, was Sie zur Beratung benötigen und welche Unterlagen Sie mitbringen sollten.
  • In Ihrem Gespräch wird Ihr Rentenantrag elektronisch aufgenommen und online an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
  • Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag. Sie bekommen per Post oder in Ihr elektronisches Postfach bei der DRV oder per De-Mail einen schriftlichen Bescheid.

Online-Antrag:

  • Sie können Ihren Antrag auch selbst online ausfüllen und abschicken.
  • Gehen Sie auf die Internetseite der DRV.
  • Klicken Sie auf der Seite oben rechts auf den Button „Online-Dienste“.
  • Füllen Sie die Fragen Ihres eAntrages vollständig und korrekt aus.
  • Wenn Sie alle erforderlichen Fragen beantwortet haben, erscheint die Schaltfläche "Daten senden". Mit einem Klick darauf wird Ihr Antrag an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger übermittelt.
  • Eine Zusammenfassung Ihrer Fragen und Antworten wird Ihnen abschließend als PDF-Dokument bereitgestellt.
    • Hinweis: Haben Sie einen Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine Signaturkarte mit elektronischer Unterschriftsfunktion, ist das komplett über das Internet möglich. Ansonsten schicken Sie noch das Unterschriftenblatt per Post nach.
  • Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag. Sie bekommen per Post oder in Ihr elektronisches Postfach bei der DRV oder per De-Mail einen schriftlichen Bescheid.

Schriftlicher Antrag:

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunter.
    • Hinweis: Sie können das Antragsformular auch persönlich bei Auskunfts-­ und Beratungsstellen, in den Gemeinden oder Versicherungsämter abholen.
  • Füllen Sie den Antrag elektronisch aus, drucken ihn aus und unterschreiben ihn.
  • Senden Sie Ihren Rentenantrag per Post an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.
  • Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag. Sie bekommen per Post oder in Ihr elektronisches Postfach bei der DRV oder per De-Mail einen schriftlichen Bescheid.
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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis
  • Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise:
    • Nachweise über Ausbildungszeiten
    • Nachweise über Arbeitslosigkeit
    • Nachweise über Krankheitszeiten
    • Aufrechnungsbescheinigungen
    • Geburtsurkunden der Kinder
    • Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
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Frist/Dauer

Antragstellung: Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.

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Bearbeitungsdauer

In der Regel bis zu 3 Monate

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Kosten/Leistung

keine

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Sonstiges

keine

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Rechtsgrundlage
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Vertiefende Informationen
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Zugehörigkeit zu
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