Befahren Fußgängerzone Marktplatz/Kirchstraße
Das Befahren und Parken in der Fußgängerzone ist verboten. Die Ausnahmegenehmigung berechtigt, in die Fußgängerzone einzufahren, um auf einen privaten Stellplatz oder eine private Garage zu gelangen beziehungsweise um das Fahrzeug dort zu be- und entladen.