Rathaus und Martinskirche - Bild: Matthias Hangst

Dienstleistung

Rückerstattung von Abwassergebühren

Auf Antrag des Gebührenschuldners werden Wassermengen, welche nachweislich nicht der öffentlichen Abwasserbeseitigung zugeführt werden bei der Bemessung der Abwassergebühr (Schmutzwassergebühr) abgesetzt.

Der Antrag auf Absetzung gemäß § 41 der Abwassersatzung ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des durch die FairEnergie GmbH, Reutlingen, ausgestellten Gebührenbescheids direkt bei der Stadt Pfullingen zu stellen.

Weitere Informationen sind in beigefügtem Merkblatt ersichtlich.

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Mitarbeiter
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Formular & Online-Prozess
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Frist/Dauer

Die Antragsstellung muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Abwassergebührenbescheids erfolgt sein.

In Außnahmefällen ist eine weitergehende Änderung und Rückerstattung der Abwassergebühren möglich.

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Satzung
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Zugehörigkeit zu
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