Rückerstattung von Abwassergebühren
Auf Antrag des Gebührenschuldners werden Wassermengen, welche nachweislich nicht der öffentlichen Abwasserbeseitigung zugeführt werden bei der Bemessung der Abwassergebühr (Schmutzwassergebühr) abgesetzt.
Der Antrag auf Absetzung gemäß § 41 der Abwassersatzung ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des durch die FairEnergie GmbH, Reutlingen, ausgestellten Gebührenbescheids direkt bei der Stadt Pfullingen zu stellen.
Weitere Informationen sind in beigefügtem Merkblatt ersichtlich.
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Leitung Gruppe Steuern/Abgaben
Die Antragsstellung muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Abwassergebührenbescheids erfolgt sein.
In Außnahmefällen ist eine weitergehende Änderung und Rückerstattung der Abwassergebühren möglich.