Quelle: bundestag.de

Wahlen

Alle folgenden Angaben gelten nur für den Fall, dass es zu einer vorgezogenen Bundestagswahl kommt und der Wahltag auf den 23. Februar festgelegt wird!

Wählen dürfen alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahlsonntag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Gewählt werden kann entweder im Wahllokal oder durch Briefwahl. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen wird voraussichtlich ab der Kalenderwoche 3 im neuen Jahr erfolgen.

Wählen für im Ausland lebende ehemalige Pfullingerinnen und Pfullinger

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag zur Aufnahme in das Pfullinger Wählerverzeichnis muss bis zum 2. Februar 2025 bei uns eingehen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

Briefwahl

Sie haben ab der Kalenderwoche 3 im neuen Jahr die Möglichkeit, online Briefwahl zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass der Versand der Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 stattfinden kann, da die Stimmzettel erst dann vorliegen.

Wahlverfahren

Informationen zum Wahlverfahren bei Bundestagswahlen finden Sie beispielweise auf der Internetseite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.

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