Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden

Bevor Sie die Online-Anmeldung zur Kindertagesbetreuung ausfüllen, haben wir noch wichtige Hinweise für Sie: 

  • Bitte melden Sie Ihr Kind nur für die Einrichtungen an, die WIRKLICH für Sie in Frage kommen (Betreuungskonzept, Betreuungszeiten, Lage, usw.). 
    Das Team Kindertagesbetreuung ist bemüht, Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Auf Grund der derzeit immer noch angespannten Platzsituation im Bereich Kindertagesbetreuung ist dies aber nicht immer möglich. Aus diesem Grund können Sie auch einen 2. Betreuungswunsch äußern, der unter Umständen zu einem Platzangebot führt. Sollten Ihre Betreuungswünsche nicht erfüllt werden können, verbleiben Sie auf der Warteliste oder erhalten ein Platzangebot in einer anderen Einrichtung.
  • Das Angebot an Betreuungsplätzen in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Pfullingen richtet sich zur Zeit nur an Familien mit Hauptwohnsitz in Pfullingen. Auswärtige Kinder können nur aufgenommen werden, wenn alle anspruchsberechtigten Kinder der Stadt Pfullingen einen Platz haben.
  • Die Onlineanmeldung ist für alle Pfullinger Kindertageseinrichtungen möglich. Sollten Sie Ihr Kind für eine Einrichtung bei einem freien oder kirchlichen Träger anmelden, erklären Sie sich durch das Ausfüllen des Anmeldeformulars mit der Weitergabe Ihrer Daten an den Träger einverstanden.
  • Die Anmeldung verpflichtet nicht zur Aufnahme des Kindes. Ein Anspruch auf Aufnahme entsteht erst mit Abschluss des Betreuungsvertrages zwischen dem/den Personensorgeberechtigten und dem Träger der Einrichtung.
  • Bei der Vergabe der Kindergartenplätze steht das Angebot eines bedarfsgerechten Betreuungsplatzes im Vordergrund.
  • Erhalten Sie eine Platzzusage für einen Ihrer angegebenen Betreuungswünsche, werden Ihre weiteren Betreuungswünsche automatisch gelöscht.
  • Ein Anspruch auf eine bestimmte Kindertageseinrichtung besteht nicht.

Ergänzende Information zum Online-Prozess

ausfüllbar

  • Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden.
  • Seit dem 1. März 2020: Sie müssen für Kinder ab einem Jahr nachweisen, dass ein Impfschutzgegen Masern besteht.

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
  • Nachweis über den Masernschutz: Impfausweis oder ärztliche Bestätigung
    Diese Unterlagen erhalten sie bei der Aufnahme von der Kindertageseinrichtung.
  • Bei Plusgruppen- (7:00 - 14:30 Uhr) und Ganztagesbetreuung (7:00 - 17:00 Uhr) in den städtischen Kindertageseinrichtungen sind die ausgefüllten Arbeitsbescheinigungen beider Elternteile Voraussetzung. Bitte laden Sie diese mit der Anmeldung hoch oder senden Sie diese an kindertagesbetreuung@pfullingen.de. Die Anmeldung ist erst wirksam, wenn die Arbeitsbescheinigungen vorliegen.

Das Kindergartenjahr beginnt immer am 01. September. Die Anmeldung für das Kindergartenjahr, in dem das Kind in eine Einrichtung aufgenommen werden soll, muss bis spätestens 28. Februar bei der Stadtverwaltung eingegangen sein.
Beispiel: Im Zeitraum vom 01. September 2027 bis 31. August 2028 wird das Kind 3 Jahre alt und soll in eine Einrichtung aufgenommen werden. Die Anmeldung muss bis spätestens 28. Februar 2027 eingegangen sein.

Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein vom

  • Einkommen der Eltern,
  • von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
  • von der Betreuungszeit.

Eine Übersicht über alle Gebührensätze finden Sie in der Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren (siehe unten).

Hinweis: Der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Kirchen geben gemeinsame Empfehlungen zur Gestaltung der Elternbeiträge ab. Die Beitragsstaffelung berücksichtigt die Kinderzahl in einer Familie.

  • Das Kindergartenjahr beginnt immer am 01. September. Die Anmeldung für das Kindergartenjahr, in dem das Kind in eine Einrichtung aufgenommen werden soll, muss bis spätestens 28. Februar bei der Stadtverwaltung eingegangen sein.
    Beispiel: Im Zeitraum vom 01. September 2027 bis 31. August 2028 wird das Kind 3 Jahre alt und soll in eine Einrichtung aufgenommen werden. Die Anmeldung muss bis spätestens 28. Februar 2027 eingegangen sein.
  • Anmeldungen im laufenden Kindergartenjahre müssen spätestens 6 Monate vor der gewünschten Aufnahme bei der Stadtverwaltung eingegangen sein und können nur berücksichtigt werden, wenn freie Plätze vorhanden sind.

kein

Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an das Kreisjugendamt Reutlingen wenden.

Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass Ihnen die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren ermäßigt oder dass sie ganz übernommen werden.

keine

Ein Wechsel der Einrichtung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Anmeldefristen und Platzvergabekriterien gelten wie bei einer Neuanmeldung.

  • der Träger der Einrichtung oder
  • die Gemeindeverwaltung oder
  • direkt die Kindergartenleitung