Grundbuch - Ausdruck und Einsicht
Die im Rahmen der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg eingerichteten Grundbucheinsichtsstellen haben gegenüber den früheren Grundbuchämtern bei den Bezirksnotaren beziehungsweise bei den Kommunen eingeschränkte Zuständigkeiten. Bei den Einsichtsstellen kann nur Einsicht genommen beziehungsweise ein Grundbuchauszug erteilt werden.
Für alle anderen Anliegen, wie etwa die Eintragung von:
- Eintragungsumschreibungen
- Grundschulden
- Hypotheken
- Grunddienstbarkeiten
- Vormerkungen
- Ähnliches
sind ausschließlich die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten zuständig. Das für Pfullingen zuständige Grundbuchamt ist das Amtsgericht Böblingen (Telefon 07031/68600).
Anfragen zu der Grundsteuerreform sind direkt bei dem Finanzamt Reutlingen (Telefon 07121/940-0) zu stellen.
Die Größe Ihres Grundstücks sowie Bodenrichtwerte finden Sie online bei BORIS-BW (Link)