Aufgraben einer Straße für Leitungsverlegung beantragen

Für Änderungen oder Neuverlegungen von Versorgungsinfrastrukturen wie Gas, Strom, Telekommunikation, Fernwärme, Wasser oder Entwässerung im öffentlichen Verkehrsraum ist eine Zustimmung des Team Tiefbaus Pfullingen in Form einer Aufgrabungsgenehmigung erforderlich.

Dies gilt ebenso für sonstige Eingriffe oder Nutzungen des öffentlichen Verkehrsraumes, beispielsweise Verbau- oder Ankerungsarbeiten. Von dieser Regelung ausgenommen sind akute Störungen an der Versorgungsinfrastruktur, die sofortige Baumaßnahmen erfordern.

In solchen Fällen reicht eine formlose Störungsbeseitigungsanzeige per E-Mail an teamtiefbau@pfullingen.de als Aufgrabungsgenehmigungsantrag aus. Die Mitteilung muss die genaue Adresse des Störungsortes sowie den Namen der ausführenden Firma und deren Auftraggeber (Betreiber bzw. Eigentümer der Versorgungsinfrastruktur) enthalten. Die Störungsbeseitigungsanzeige ersetzt jedoch keine anderen erforderlichen Genehmigungen im Zusammenhang mit Arbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen, wie z. B. eine verkehrsrechtliche Anordnung (VRA).

Ergänzende Information zum Online-Prozess

ausfüllbar

-Es bestehen keine Planungen bzw. Baumaßnahmen des Straßenbaulastträgers, die dem Vorhaben entgegenstehen.

-Es stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder vertraglichen Vereinbarungen (z. B. Konzessionsverträge, Fernwärmerichtlinien, Nutzungsverträge etc.) dem Vorhaben entgegen.

-Auf der betroffenen Oberfläche besteht keine rechtsverbindliche Gewährleistungspflicht.

-Die erforderliche Zustimmung der Planungsabteilung des Straßenbaulastträgers liegt vor.

-Im Falle von Telekommunikationsleitungen ist eine Zustimmung gemäß § 127 Absatz 1 TKG erforderlich.

Dem Antrag ist ein aktueller Lageplan im PDF bzw. dxf-Format mit vollständiger Bemaßung sowie entsprechenden Querschnittsdarstellungen beizufügen. Wenn Bäume von der Maßnahme betroffen sind ist ein Baumbestandsplan beizufügen.

Nach Fertigstellung der Maßnahme ist ein aktualisierter Bestandsplan zur Fertigstellungsanzeige anzuhängen.

Das Bauunternehmen stellt einen Antrag auf Zustimmung von Tiefbauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum. Das Team Tiefbau erteilt dafür die Zustimmung, wenn die beantragte Trasse bzw. Aufgrabungsstelle für diesen Zweck geeignet ist. Abhängig von Ihrem Bauvorhaben müssen Sie gegebenenfalls weitere Behörden und Unternehmen informieren. Sie müssen zum Beispiel die zuständigen Verkehrsunternehmen informieren, wenn Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln betroffen sind. Je nach Art der Arbeiten benötigen Sie möglicherweise eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und informiert Sie über Ihre Entscheidung in einer Genehmigung, welche an bestimmte Auflagen gegnüpft sein können. Oder in einem Ablehnungsbescheid. 

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 Wochen.

gebührenfrei.

Sofern Ihr Antrag von der zuständigen Stelle abgelehnt werden sollte, enthalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Dieser enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der Ihnen mitgeteilt wird, wie Sie gegen die Entscheidung vorgehen können.

Straßengesetz BW (StrG)

Telekommunikationsgesetz (TKG)

Aufgrabungsrichtlinie der Stadt Pfullingen


Das Aufgraben im öffentlichen Verkehrsraum zum Zweck der Verlegung oder Änderung von Versorgungsleitungen ist grundsätzlich zeitlich eng zu begrenzen, sodass die ordnungsgemäße Nutzung der Straße durch den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Daher sind sowohl eine Baubeginnanzeige als auch eine Ferigstellungsanzeige zwingend erforderlich.

19.08.2025 Team Tiefbau Stadt Pfullingen

Stadt Pfullingen (Team Tiefbau) für Ortsstraßen ggf. LRA Reutlingen bzw. RP Tübingen für nicht Ortsstraßen.