Die Stadt Pfullingen erstellt auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47a - 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) die Fortschreibung des erstmals im Jahre 2017 beschlossenen Lärmaktionsplans unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Der Gemeinderat der Stadt Pfullingen hat am 23.04.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans gebilligt und beschlossen, diesen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange öffentlich auszulegen.
Bekanntmachung vom 23.05.2024 (pdf)