Vermehrte Anfragen zu Grundsteuerhebesätzen
25.05.2023
Aufgrund von vermehrten Anfragen zu den Hebesätzen Grundsteuer A und B, welche im Zuge der Grundsteuerreform von den Kommunen neu festzulegen sind, möchte die Stadtverwaltung darauf hinweisen, dass die aktuellen Hebesätze nicht für die Musterberechnung der zu bezahlenden Grundsteuer ab 2025 herangezogen werden können.
Aussagen zur Höhe der neuen Grundsteuerhebesätze können zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass vorläufige Daten frühestens im dritten Quartal 2024 vorliegen.