Fachwerkhäuser in der Innenstadt

Aktuell

VHS Honorare und Gebühren steigen

Stadt setzt bei Nutzung von Sport- und Versammlungsstätten Umsatzsteuerreform um

In der letzten Sitzung des Pfullinger Gemeinderats im laufenden Jahr stand eine ganze Reihe an Gebühren- und Nutzungsordnungen auf der Tagesordnung. Zu tatsächlichen Entgelterhöhungen kommt es dabei allerdings nur in einem Fall: den Gebühren für die Teilnahme an vhs-Kursen. Das liegt an der gleichzeitig verabschiedeten Anhebung der Honorare, die die Dozentinnen und Dozenten künftig erhalten sollen.

In den vergangenen zwölf Jahren sind die Kosten für die Durchführung der Kurse bei der vhs gestiegen; diesen Entwicklungen soll nun Rechnung getragen werden. Ziel der neuen Honorar- und Gebührenordnung, die ab März 2023 Geltung hat, soll zum einen Transparenz für Teilnehmer und Dozenten sein, aber auch eine Anpassung an die Erfordernisse der Zeit und damit die Zukunftssicherung der Einrichtung.

Künftig beträgt die Gebühr pro Teilnehmer und Unterrichtsstunde (45 Minuten) bei Kursen in den Fachbereichen Gesellschaft, Kultur und Gestalten, Gesundheit sowie Sprachen 5 bis 7 Euro. Im Fachbereich EDV & Beruf sind es 6 bis 10 Euro, bei der „Jungen vhs“ 3 bis 6 Euro pro Teilnehmer und Unterrichtsstunde. Die Gebühren von Einzelveranstaltungen und Exkursionen können wie bereits üblich davon abweichen. Die Honorare für die Leitung der Kurse in den oben genannten Fachbereichen betragen 23 bis 26 Euro pro Unterrichtseinheit, einzig im Bereich EDV & Beruf sind es 24 bis 28 Euro.

In derselben Sitzung wurde auch die Benutzungs- und Entgeltordnung für die städtischen Sport- und Turnhallen und Gymnastikräume der Stadt Pfullingen neu gefasst sowie die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumen in öffentlichen Einrichtungen der Stadt Pfullingen angepasst. Beide gelten ab dem 1. Januar 2023 und enthalten keine generelle Entgelterhöhung. Mehrkosten entstehen aber dort, wo künftig die Umsatzsteuer fällig wird: Ab dem neuen Jahr stellt die Vermietung von Sportanlagen an Endverbraucher, also den tatsächlichen Nutzer, eine steuerpflichtige Leistung dar. Selbiges gilt für die Vermietung von Versammlungsstätten in bestimmten Bereichen. Auch hinsichtlich der Betreiberhaftung wurden die genannten Nutzungsordnungen auf den neuesten Stand gebracht.

Alle betreffenden Ordnungen finden sich ab dem 22. Dezember 2022 in Form amtlicher Bekanntmachungen im Amtsblatt sowie hier auf der städtischen Homepage.

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