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Aktuell

Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr


Die Meldebehörde der Stadt Pfullingen übermittelt nach § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz) bis zum März 2023 an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die volljährig werden:

1. Familienname, 2. Vornamen, 3. gegenwärtige Anschrift.

Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr darf die Daten nur dazu verwenden, Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften zu versenden. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 18 Abs. 7 Melde- Melderechtsrahmengesetz (MRRG) der Datenübermittlung widersprochen haben.

Der Betroffene, der eine Übermittlung der Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr nicht wünscht, wird gebeten, dies der Stadt Pfullingen, Einwohnermeldeamt, Zimmer 1 (Rathaus III), bis spätestens 21. November 2022 schriftlich oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache mitzuteilen.

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