Fachwerkhäuser in der Innenstadt

Aktuell

Gasumlagen: Pfullinger Stadtwerke müssen ab Oktober ihre Preise erhöhen


Die angespannte Lage auf dem deutschen Gasmarkt beherrscht seit einiger Zeit schon die öffentliche Debatte. Beim Blick auf den nahenden Winter kündigen sich deutlich höhere Preise an, parallel sollen die Gasspeicher schnellstmöglich gefüllt werden. Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden die Kosten dafür mittragen müssen – unter anderem durch die Einführung der beiden Gasumlagen, die die Bundesregierung jüngst verkündet hat, sowie die Reaktivierung der sogenannten SLP-Bilanzierungsumlage.

Auch auf die Kundinnen und Kunden der Pfullinger Stadtwerke kommen ab Oktober 2022 deshalb höhere Preise zu. Aufgrund der drei Umlagen sowie der weiter gestiegenen Beschaffungskosten werden die Arbeitspreise zum 1. Oktober 2022 um 3,63 Cent pro Kilowattstunde (brutto) angehoben. Die detaillierte Preistabelle ist auf den Internetseiten der Stadtwerke und der Stadtverwaltung einsehbar. Dort wurde diese am Freitag, 19. August 2022, öffentlich bekanntgemacht (Link zur Bekanntmachung) – auch im nächsten Amtsblatt am 1. September werden diese detailliert aufgeführt werden.

Knapp 3.200 Haushalte in Pfullingen beziehen Erdgas von den Stadtwerken. Die erhöhten Preise für die Kundinnen und Kunden stellen sich ab dem 1. Oktober 2022 in zwei Beispielrechnungen wie folgt dar: Bei einem jährlichen Erdgasverbrauch von 10.000 kWh bedeutet die Erhöhung etwa eine Mehrbelastung von 27,23 Euro/Monat (brutto). Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh beläuft sich die Mehrbelastung auf 45,40 Euro/Monat (brutto).

Die Gasbeschaffungsumlage, die bereits am Montag verkündet und mit 2,419 Cent pro Kilowattstunde Gas beziffert wurde, wird ebenso auf den Gas-Tarif der Pfullinger Stadtwerke aufgerechnet wie die am Donnerstag bekannt gegebene Gasspeicherumlage. Während erstere dazu dienen soll, Gashändler zu entlasten, die ansonsten angesichts vielfach höherer Beschaffungskosten vor dem Ruin stehen könnten, werden die Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Gasspeicherumlage an den Kosten beteiligt, die durch das forcierte Befüllen der deutschen Speicher anfallen. Diese Umlage beträgt 0,059 Cent pro Kilowattstunde. Hinzu kommt die Änderung der SLP-Bilanzierungsumlage von 0 auf 0,57 Cent pro Kilowattstunde ebenfalls zum 1. Oktober 2022. Bei den drei Umlagen handelt es sich um Netto-Beträge, die die Mehrwertsteuer noch nicht beinhalten. Während den Kundinnen und Kunden die drei vom Gesetzgeber beschlossenen Umlagen weitergegeben werden müssen, bleiben die Grundpreise der Stadtwerke allerdings unverändert.

Direkt nach oben