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Aktuell

Feuer-Verbot im Wald und an öffentlichen Grillstellen

Korrektur zur gestrigen Meldung

Entgegen der am gestrigen Mittwochabend auf der städtischen Homepage und auf Social Media verbreiteten Meldung gilt das Feuer-Verbot nicht flächendeckend auf der gesamten Pfullinger Gemarkung. Stattdessen bezieht sich das Verbot, offenes Feuer zu entzünden, auf die Pfullinger Waldgebiete sowie auf die öffentlichen Grillstellen. An diesen weisen entsprechende Schilder auf das Verbot hin. Hintergrund ist die akute Trockenheit und die damit einhergehende Gefahr von Bränden, die die Stadtverwaltung in Abstimmung mit der Pfullinger Feuerwehr und dem Forst zu dem Schritt bewogen haben. Das Verbot gilt ab sofort und bleibt so lange aufrecht, bis sich die Wetterlage entscheidend ändert.

Das Verbot gilt ausdrücklich nicht für den privaten Bereich. Auch Gütlesbesitzer sind davon nicht berührt, es sei denn das Gütle befindet sich in einer Nähe von bis zu 100 Metern zum Wald. Dennoch richtet die Stadt an alle Pfullingerinnen und Pfullinger den Appell, in trockenen Zeiten wie diesen beim Entzünden von offenem Feuer besondere Vorsicht walten zu lassen. Für die Verwirrung über den genauen Inhalt des Feuer-Verbots bittet die Verwaltung im Verzeihung.

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