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Verbrennen pflanzlicher Abfälle bis Ende September untersagt


Bereits in den vergangenen Wochen hat sich Pfullingen in der Warnstufe 4 von 5 des Grasland-Feuerindexes befunden. Wegen erhöhter Brandgefahr ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle während dieser Zeiten untersagt. Das Verbot gilt nun von Juni an bis Ende September, da in den Sommermonaten, in denen durch Trockenheit die Wald- und Flächenbrandgefahr besonders groß ist, keine Ausnahmen mehr gemacht werden können und stattdessen das generelle Verbrennungsverbot erteilt wird.

Pflanzliche Abfälle können somit ausschließlich in den Abfallbeseitigungsanlagen entsorgt werden. Der Komposthof wie auch das Verrotten-lassen oder Unterpflügen des Grüns auf dem eigenen Grundstück sind alternative Möglichkeiten.

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