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Coronavirus: Kein Anruf mehr beim Indexfall


In der Vergangenheit hat die Stadtverwaltung Pfullingen die sogenannten Indexfälle, also vom Kreisgesundheitsamt gemeldete infizierte Personen, angerufen und über den Quarantänezeitraum sowie die Auswirkungen auf Quarantänepflichten von Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen informiert. Dies ist aufgrund des derzeitigen Arbeitsanfalls künftig nicht mehr möglich.

Die Stadtverwaltung weist die Bürgerinnen und Bürger daher darauf hin, dass sie sich im Falle einer Corona-Infektion nach §3 der Corona-Verordnung Absonderung unverzüglich in Absonderung begeben müssen. Die Absonderungsdauer beträgt ab Kenntnis des positiven Test 10 Tage, dabei wird der Tag der Feststellung nicht mitgerechnet. Tag 1 der Absonderung ist der Tag nach Feststellung. Eine Freitestung mittels Schnelltest ist an Tag 7 möglich. Das baden-württembergische Gesundheitsministerium hat hierfür eine genaue Übersicht erstellt.

Für frisch geimpfte, geboosterte sowie genesene Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen besteht keine Absonderungspflicht. Nicht immunisierte Haushaltsangehörige oder enge Kontaktpersonen sind ab Kenntnis über den positiven Test des Primärfalls für 10 Tage quarantänepflichtig. Auch für sie besteht die Möglichkeit zur Freitestung mit einem Negativtest an Tag 7. Für haushaltsangehörige Kinder und Jugendliche in einer Kita oder Schule besteht die Möglichkeit der Freitestung an Tag 5.

Der Gemeindevollzugsdienst der Stadt Pfullingen wird auch weiterhin stichprobenartige Kontrollen der Quarantänepflicht durchführen. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Landes Baden-Württemberg und auf der städtischen Homepage unter www.pfullingen.de/corona

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