3G-Pflicht beim Rathaus-Besuch gilt nicht mehr
Mit dem Wechsel von der Corona-Alarmstufe zurück in die Corona-Warnstufe in Baden-Württemberg entfällt ab Montag, 7. März 2022, die 3G-Pflicht bei Rathaus-Besuchen. Bürgerinnen und Bürger, die die Gebäude der Pfullinger Stadtverwaltung betreten, müssen also weder einen Geimpften- bzw. Genesenen-Nachweis noch einen negativen Test vorweisen. Es besteht aber weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bzw. einer (K)N95-Maske. Sollte in Zukunft ein Wechsel zurück in die Alarmstufe erfolgen, würde die 3G-Pflicht nach aktuell gültigem Recht wiederaufleben.
Die Stadtverwaltung bittet aber weiterhin darum, Anfragen, die ohne persönliches Erscheinen zu erledigen sind, entweder per E-Mail oder telefonisch zu klären. Bei Anliegen, die an keine Frist gebunden sind, für die aber eine Terminvereinbarung notwendig ist, wird gebeten, diese aufzuschieben, bis das Infektionsgeschehen dies wieder ermöglicht.