Fachwerkhäuser in der Innenstadt

Aktuell

3G-Pflicht beim Rathaus-Besuch gilt nicht mehr


Mit dem Wechsel von der Corona-Alarmstufe zurück in die Corona-Warnstufe in Baden-Württemberg entfällt ab Montag, 7. März 2022, die 3G-Pflicht bei Rathaus-Besuchen. Bürgerinnen und Bürger, die die Gebäude der Pfullinger Stadtverwaltung betreten, müssen also weder einen Geimpften- bzw. Genesenen-Nachweis noch einen negativen Test vorweisen. Es besteht aber weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bzw. einer (K)N95-Maske. Sollte in Zukunft ein Wechsel zurück in die Alarmstufe erfolgen, würde die 3G-Pflicht nach aktuell gültigem Recht wiederaufleben.

Die Stadtverwaltung bittet aber weiterhin darum, Anfragen, die ohne persönliches Erscheinen zu erledigen sind, entweder per E-Mail oder telefonisch zu klären. Bei Anliegen, die an keine Frist gebunden sind, für die aber eine Terminvereinbarung notwendig ist, wird gebeten, diese aufzuschieben, bis das Infektionsgeschehen dies wieder ermöglicht.

Direkt nach oben