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FFP2-Pflicht für Rathaus-Besucher


Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes gilt in geschlossenen Räumen die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Sogenannte OP-Masken sind nicht mehr ausreichend. Entsprechend müssen auch Besucherinnen und Besucher der Pfullinger Rathäuser von nun an eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske tragen.

Aufgrund der besonders ansteckenden Virusvariante Omikron hat die Landesregierung mit der neuen Corona-Verordnung, die am 12. Januar 2022 in Kraft getreten ist, die Maskenpflicht angepasst. In Innenbereichen müssen Personen ab 18 Jahren nun verpflichtend eine FFP2-Maske tragen. Für Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren ist weiterhin eine medizinische Maske ausreichend. Damit gilt auch in den Gebäuden der Pfullinger Stadtverwaltung für Besucherinnen und Besucher ab 18 Jahren eine FFP2-Maskenpflicht. Getragen werden können ebenfalls Masken mit Standard KN95, N95, KF94, KF99 oder einem vergleichbaren Standard.

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