Fachwerkhäuser in der Innenstadt

Aktuell

Silvester: Versammlungs-, Feuerwerks- und Alkoholverbot in der Pfullinger Stadtmitte

Stadt Pfullingen erlässt Allgemeinverfügung

Per Allgemeinverfügung untersagt die Stadt Pfullingen im Zeitraum von 15:00 Uhr am 31. Dezember 2021 bis 9:00 Uhr am 1. Januar 2022 Versammlungen von mehr als 10 Personen in bestimmten Bereichen der Pfullinger Innenstadt sowie den Ausschank und Konsum alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum. Im selben Zeitraum ist dort auch das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände untersagt. Die vorübergehende Regelung dient der Reduzierung potentieller Kontakte im öffentlichen Raum und somit der Vermeidung möglicher Infektionsketten. Außerdem soll eine zusätzliche Belastung der Krankenhäuser und Intensivstationen in der Silvesternacht durch feuerwerkstypische Verletzungen unterbunden werden.

Von der Allgemeinverfügung betroffen sind der Marktplatz und der Passy-Platz wie auch die restliche Fußgängerzone in Verlängerung des Marktplatzes in der Kirchstraße - siehe Grafik.

Allgemeinverfügung Silvester und Neujahr - Betroffene Bereiche der Pfullinger Innenstadt

Räumlicher Geltungsbereich = blau markiert.

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