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Information aus dem Landratsamt: Was tun bei positivem Corona-Test?


Immer mehr Menschen müssen sich in diesen Tagen mit der Frage auseinandersetzen: Was tun, wenn man positiv auf das Corona-Virus getestet wurde? In diesem Text fassen wir die wichtigsten Infos zusammen und empfehlen auch die Überblicksgrafik, die in vergrößerbarer Form auch auf der städtischen Homepage zu finden ist.

Die wichtigste Neuerung: Da das Reutlinger Gesundheitsamt sich künftig stärker auf größere Ausbruchsgeschehen und den Schutz vulnerabler Gruppen, beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen, konzentriert, werden ab sofort positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht mehr routinemäßig kontaktiert. Die Verantwortung, ihre Haushaltsangehörigen über den positiven Test zu informieren, liegt bei den Infizierten selbst.

Nach wie vor gilt für Infizierte die sogenannte „Absonderungspflicht“, die auch weiterhin von den Behörden kontrolliert wird. Den entsprechenden Absonderungsbescheid, etwa zur Vorlage beim Arbeitgeber oder bei der Schule, müssen Infizierte künftig aktiv bei der Kommune, genauer bei der Ortspolizeibehörde, beantragen. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Stadt Pfullingen sind am besten unter der E-Mail-Adresse pandemie(at)pfullingen.de zu erreichen.

Wer mit einem Selbsttest oder einem Schnelltest positiv auf das Coronavirus getestet wurde, sollte schnellstmöglich einen PCR-Test machen. Termine dafür gibt sind bei den Hausarztpraxen oder unter der Telefonnummer 116 117 zu bekommen. Der PCR-Test ist unter Vorlage des Schnell- bzw. Selbsttestergebnisses kostenlos. Sollte auch das PCR-Ergebnis positiv sein, müssen sich Infizierte unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. Dies gilt auch für geimpfte und genesene Personen. Es gelten die folgenden Regeln:

- Wenn Sie Symptome bekommen oder sich diese verschlimmern, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder dem hausärztlichen Notdienst auf!
- Wenn Sie Symptome haben, lassen Sie sich bitte von Ihrem Hausarzt krankschreiben.
- Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nur in medizinischen oder sonstigen Notfällen. Wenn Sie einen Garten oder einen Balkon haben, können Sie sich dort alleine aufhalten.
- Vermeiden Sie direkten Kontakt zu den weiteren Personen in Ihrem Haushalt. Bleiben Sie, wenn möglich, in einem eigenen Zimmer - auch bei den Mahlzeiten. Tragen Sie eine Maske, wenn Sie Kontakt zu anderen Personen in Ihrem Haushalt haben. Lüften Sie regelmäßig alle Zimmer der Wohnung. Sie und Ihre Haushaltsmitglieder (außer diese sind geimpft oder genesen) dürfen keinen Besuch empfangen.  Auch geimpfte oder genesene Haushaltsmitglieder sollten jedoch nach Möglichkeit in dieser Zeit keinen Besuch im selben Haushalt empfangen.
- Ihre Absonderung endet in der Regel 14 Tage nach dem Testergebnis oder dem Beginn von Symptomen.
- Falls Sie vollständig geimpft sind und keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus vorlagen, dann besteht laut § 3 Abs. 5 der Corona-Verordnung Absonderung die Möglichkeit, ab dem 5. Tag der Absonderung durch das Vorliegen eines negativen PCR-Testergebnisses (Probenentnahme frühestens an diesem Tag) die Absonderung vorzeitig zu beenden.

Außerdem sind die Infizierten in der Pflicht, schnellstmöglich ihre Haushaltsangehörigen über den positiven Text zu informieren. Sind diese nicht nachweislich genesen oder vollständig geimpft, so befinden sie sich nun ebenfalls in häuslicher Absonderung. Die Quarantäne für Haushaltsangehörige endet in der Regel 10 Tage nach Testung oder Symptombeginn der positiv getesteten Person. Für Haushaltsangehörige besteht die Möglichkeit, die Absonderung vorzeitig zu beenden:

- ab dem 5. Tag der Absonderung durch das Vorliegen eines negativen PCR-Testergebnisses (Probenentnahme frühestens an diesem Tag) bzw.
- ab dem 7. Tag der Absonderung durch das Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses (Probenentnahme frühestens an diesem Tag)
- Haushaltsangehörige, die regelmäßig im Rahmen einer seriellen Teststrategie getestet werden (Schülertestung), benötigen zur vorzeitigen Beendigung ihrer Quarantäne ab dem fünften Tag der Absonderung lediglich ein negatives Schnelltestergebnis (Probenentnahme frühestens an diesem Tag).

Haushaltsangehörige können an der Teststelle/beim Arzt die Berechtigung zur Testung durch den positiven PCR-Befund der positiv getesteten Person nachweisen. Falls eine der haushaltsangehörigen Personen Symptome entwickelt, sollte schnellstmöglich ein Test beim Arzt durchgeführt werden.

Infografik des Landkreises zum richtigen Vorgehen bei positivem Corona-Test

Diese Infografik gibt es auf der Startseite dieser Homepage auch zum Download im pdf-Format.

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