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Neues Merkblatt zur Hundeanmeldung/-haltung


In Pfullingen leben knapp 800 Hunde. Besonders in den dicht bebauten und stark bevölkerten Wohngebieten der inneren Stadtteile haben es die Vierbeiner nicht immer leicht. Nicht selten kommt es auch zu Konfrontationen zwischen Hundehaltern und anderen Mitbürgern. Solche Spannungen brauchen aber nicht zu sein. Die Stadt bietet genügend Raum für alle, auch für Hunde.

Dabei gilt es, einige Spielregeln zu beachten, damit das Zusammenleben zwischen Menschen und Hunden funktioniert. Die wichtigsten Regeln hat die Stadtverwaltung jüngst in einem neuen Merkblatt zusammengefasst.

1. Anmeldung und Abmeldung
Wer einen Hund bei sich aufnimmt, muss folgende Punkte beachten:

·         Der Beginn der Hundehaltung ist innerhalb eines Monats schriftlich bei der Stadt Pfullingen- Fachbereich 1, Finanzen, Steuern und Abgaben anzuzeigen.

·         Bei der Hundemarke, welche als Nachweis der steuerlichen Erfassung gilt, handelt es sich um eine Dauermarke, die über den gesamten Steuerzeitraum gültig bleibt. Sie ist im öffentlichen Raum sichtbar am Tier anzubringen. Die Hundemarke bleibt im Eigentum der Stadt Pfullingen. Bei Verlust wird eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 5 € ausgehändigt.

·         Endet die Hundehaltung, muss dies ebenfalls schriftlich innerhalb eines Monats bei der Stadt angezeigt werden. Die Hundemarke ist nach Beendigung der Hundehaltung an die Stadt Pfullingen zurückzugeben.

2. Die wichtigsten Vorschriften zur Haltung von Hunden

·         Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird.

·         Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

·         Im Innenbereich sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen.

·         In den Grün- und Erholungsanlagen ist es untersagt, Hunde frei umherlaufen zu lassen.

·         Auf Kinderspielplätze und Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.

·         Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.

3. Die Beseitigung der Hinterlassenschaften
Die Halterinnen oder Halter bzw. Führerinnen oder Führer eines Hundes haben dafür Sorge zu tragen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Und ist das Unvermeidliche doch einmal an unpassender Stelle geschehen, ist die Hinterlassenschaft zu beseitigen. Behilflich dabei können die so genannten Hundetüten sein.

An folgenden Standorten von Hundetoiletten können diese kostenlos entnommen werden (Aufzählung nicht abschließend):

·          Unter den Wegen / Stuhlsteige

·          Theodor-Fischer-Straße / Trachtenverein

·          Klosterstraße 93 / Burkhardvilla

·          Tannenwald

·          Wendlerstraße

·          Bismarckstraße / Uhlandstraße

·          Häglen-Spielplatz

·          Arbach-Spielplatz

…und auch zur Abholung im i-Punkt am Marktplatz.

Das Ganze Merkblatt gibt es auch zum Download unter informieren&erledigen > Bürgerservice > Dienstleistungen > Hundesteuer-Hund anmelden

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