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Neuer Bußgeldkatalog: Höhere Strafen für Falschparken


Seit heute gilt in Deutschland ein neuer Bußgeldkatalog. Wer innerorts 20 Stundenkilometer zu schnell unterwegs ist, zahlt künftig 70 statt 35 Euro. Und auch außer Orts kostet dasselbe mit 60 Euro Strafe doppelt so viel wie früher. Neu ist der Tatbestand des unerlaubten Nutzens oder Durchfahrens einer Rettungsgasse, was in Zukunft mit 200 bis 320 Euro Geldstrafe und einem Monat Fahrverbot geahndet werden kann.

Der Schwerpunkt in Pfullingen liegt aber vielmehr auf dem Falschparken, weiß Horst Mayer. Der Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes hat heute Nachmittag seinen ersten Rundgang mit dem neuen Bußgeldkatalog angetreten. „Es wird dadurch eindeutig etwas für die Sicherheit der Fußgänger getan“, sagt er zu den neuen Strafen, die die Falschparker deutlich empfindlicher treffen dürften. Das Parken auf Bushaltestellen wird künftig mit 55 anstatt mit 10 Euro bestraft. Verbotswidriges Parken auf Rad- und Gehwegen kann bis zu 110 Euro kosten (bislang 35) und die unerlaubte Nutzung des Gehwegs durch Fahrzeuge wird mit Strafen bis zu 100 Euro belegt, dem Vierfachen des bisherigen Betrags.

Gerade letzteres spielt in Pfullingen bedauerlicherweise eine große Rolle, berichtet Mayer. Denn an einigen Stellen in der Stadt ist der Bordstein verhältnismäßig niedrig. Das verlockt viele dazu, über den Gehweg auszuweichen, wenn es auf der Fahrbahn eng wird – eine große Gefahr für alle, die dort zu Fuß unterwegs sind. Mayer hofft, dass die höheren Strafen die gewünschte Wirkung zeigen und das Fahren und Parken auf Gehwegen künftig kein Pfullinger Schwerpunkt mehr sein muss.

Der Pfullinger Gemeindevollzugsdienst bei der Arbeit: In Pfullingen sind vor allem die Strafen für Falschparken von Bedeutung

Horst Mayer vom Gemeindevollzugsdienst hat heute den ersten Rundgang mit dem neuen Bußgeldkatalog gemacht.

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