Fachwerkhäuser in der Innenstadt

Aktuell

Schönbergbad öffnet zum Feiertag am 03.06.2021


Nachdem die Prognosen ab nächster Woche wärmere Temperaturen und besseres Wetter versprechen, kann ab Donnerstag, 3. Juni 2021 im Schönbergbad Pfullingen wieder geschwommen, geplantscht und relaxt werden.

Mit dem seit dem letzten Jahr bewährten Hygienekonzept und unter Einhaltung der geltenden Corona-Verordnung können Gäste den Badespaß genießen, die über einen vollständigen Impfschutz (14 Tage nach Zweitimpfung) verfügen oder einen aktuellen negativen Corona-Schnelltest haben, der maximal 24 Stunden alt ist. Genesene müssen einen PCR-Testnachweis vorweisen, der nicht älter als sechs Monate ist, (3-G-Regel). Diese Regelungen gelten nicht für Kinder unter sechs Jahren.

Anerkannt werden ausschließlich Tests mit Bescheinigungen von öffentlichen Teststellen, Arztpraxen, Apotheken, Arbeitgebern, Schulen oder Kindertagesstätten. Derzeit ist es möglich, sich in Pfullingen beispielsweise auf den Parkplätzen der Firmen Obi, Kaufland und dm-Markt tagsüber und teilweise auch ohne Voranmeldung kostenlos testen zu lassen. Außerdem bieten die Markt- und Uhland-Apotheke in der Innenstadt ebenfalls kostenlose Schnelltests an. Als Ersatz für das Schnelltestzentrum Schönberghalle und zur Unterstützung der Freibadbesucher bietet die Firma DF Healthy Test UG in Lauf der nächsten Woche auf dem Parkplatz der Pfullinger Hallen ein Testzentrum in Form eines "Drive Ins" an.

Badegästen, die einen "Selbsttest" (ein von der Person selbst, ohne Anleitung oder Überwachung und ohne anschließende Auswertung durch einen geschulten Dritten) vorlegen, kann an der Kasse kein Zutritt gewährt werden. Die Kosten für das bezahlte Ticket werden nicht erstattet.

Eintrittskarten online buchbar

Der Eintritt wird wie im letzten Jahr über Online-Tickets geregelt, die ab Dienstag, 1. Juni 2021 auf der Homepage der Stadt Pfullingen (www.pfullingen.de/freibad) erworben werden können. Ohne dieses Ticket ist der Zugang zum Bad nicht möglich. Die Bezahlung erfolgt über die gängigen Online-Bezahlverfahren. Im System werden die Kontaktdaten der Besucher hinterlegt und zwecks einer möglichen Infektionsnachverfolgung dort für vier Wochen gespeichert.

In dieser Saison gelten wieder ermäßigte Eintrittspreise. Der Einzeleintritt für Erwachsene beträgt derzeit 3 Euro, ermäßigte Personengruppen zahlen 1,50 Euro. Kinder bis 4 Jahre haben ebenso freien Eintritt wie Begleitpersonen von Behinderten und Geburtstagskinder (bitte Nachweis durch Vorlage des Personalausweises). Saisonkarten und Wertkarten mit Rabattierung haben 2021 keine Gültigkeit.

Die Badegäste haben pro Tag die Möglichkeit, zwischen zwei Zeitfenstern für den Besuch des Schönbergbades zu wählen:

·         Mo. – Mi.: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr

·         Do. – So.: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Beim Überschreiten des für den Vormittag gebuchten Ticketzeitraums wird beim Verlassen des Bades eine Nachzahlung von 5 Euro pro Person fällig. Sollte im vorgegebenen Zeitfenster das Schwimmen auf Grund von Gewitter oder anderen Gründen nicht möglich sein, kann die Eintrittskarte nicht zurückgegeben bzw. erstattet werden, ein Umtausch ist ebenfalls ausgeschlossen.

Für einen spontanen Freibadbesuch kann in der Zeit von Montag – Mittwoch von 7.30 – 9.00 Uhr und Donnerstag – Sonntag von 9.00 - 10.00 Uhr direkt an der Freibadkasse ein Zeitticket gegen Bargeld erworben werden. Voraussetzung ist, dass ein Kundenkonto im Online-Ticketsystem bereits angelegt ist. Somit sind die erforderlichen persönlichen Daten lt. CoronaVO beim Ticketerwerb hinterlegt. Hier kann man auch ohne Rabattierung mit dem Guthaben der Wertkarten bezahlen. Für maximal 5 Tage im Voraus ist es möglich höchstens 5 Karten gleichzeitig zu erwerben. Die Einlasskarte besitzt wie im Vorjahr einen QR-Code und kann entweder ausgedruckt oder per Handy-App am Eingang vorgezeigt werden. Durch den Code wird die Person registriert und damit kann die tatsächliche Besucherzahl im Bad immer aktuell ermittelt werden.

Kinder unter 10 Jahren ist der Eintritt nur mit einem Erziehungsberechtigten gestattet.

Durch die Vorschriften in der Corona-Verordnung muss die Besucherzahl beschränkt und die Namen und Kontaktdaten der Gäste erfasst werden. Derzeit ist die Anzahl der Badegäste auf maximal 900 Personen pro Zeitfenster festgelegt. Ein Blick auf die städtische Homepage lohnt sich, denn hier kann jeder online im Ticketbuchungssystem nachschauen, ob es noch freie Plätze gibt.

Im gesamten Bad gelten die A-H-A-Regeln - 1,5 Meter-Abstandhalten – auf der Liegewiese ebenso wie im Wasser. Im Schwimmerbecken, das 100 Personen gleichzeitig nutzen können, werden die vorhandenen acht Bahnen wieder durch Leinen in drei Bereiche getrennt. Dadurch ist möglich, sich in einem der abgeteilten Bereiche auch nur im Wasser aufzuhalten. Für die Schwimmer gibt es weiterhin zwei abgetrennte Schwimmbahnen. Durch dieses System ist nur eine Schwimmrichtung möglich.  Die Ein- und Ausstiege sind besonders gekennzeichnet.

Der Kinderplanschbereich und das Nicht-Schwimmerbecken mit maximal 80 Personen sind ebenfalls geöffnet, auch die Sprungtürme und Breitwellenrutsche können abwechselnd genutzt werden. Das Beachvolleyballfeld steht zur Verfügung und die Tischtennisplatten sind ebenfalls ab sofort unter Einhaltung der Coronavorschriften einsatzbereit.

Um direkte Begegnungen auch außerhalb des Wassers zu verhindern, gibt es an engen Stellen und im Eingangs- und Kassenbereich eine klare Einbahnstraßen-Regelung. Ebenso besteht in geschlossenen Räumen, also in den Toiletten und Umkleiden, Maskenpflicht. Diese Regeln sind zur Sicherheit der Badegäste und der Mitarbeiter erforderlich. Das Bäderpersonal kontrolliert die Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften.

Die Freibad-Mitarbeiter sind auch in diesem Jahr hochmotiviert und haben mit viel Engagement und Einsatz alles dafür getan, um trotz der Corona-Regelungen den großen und kleinen Badegästen schöne Stunden im Schönbergbad zu bieten. Selbstverständlich werden bei weiteren Lockerungen von Seiten der Landesregierung die entsprechenden Änderungen umgesetzt und bekanntgegeben. Weitere Informationen sind ab Dienstag, 01.06.2021, auf der Homepage der Stadt Pfullingen unter www.pfullingen.de abrufbar.

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