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Aktuell

Widerrechtlich entsorgter Müll im öffentlichen Raum


In letzter Zeit werden verstärkt kleinere illegale Ablagerungen von Abfällen im öffentlichen Raum, vor allem auch in Wohngebieten festgestellt. Diese Ablagerungen wie z.B. mit Hausmüll gefüllte Plastiktüten oder Säcke mit Essensresten, Verpackungen oder Flüssigkeiten wie Öl sind sehr ärgerlich und beeinträchtigen die Allgemeinheit, insbesondere jedoch die Nachbarschaft, vor deren Grundstücken diese auf dem Gehweg oder auf der Straße abgelegt werden.

Diese illegalen Abfallablagerungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die hohe Bußgelder nach sich ziehen kann. Die Höhe der Strafe orientiert sich dabei in erster Linie an der Menge und der Art des entsorgten Abfalls. Den Verursachern drohen jedoch nicht nur empfindliche Geldbußen, sondern sie werden auch für die kostenpflichtige Entsorgung ihres Mülls und für die Behebung von Verunreinigungen durch den abgelagerten Müll herangezogen.

Wer entsprechende Feststellungen macht, die zur Ermittlung von Personen führt, die illegal Müll entsorgen, wird gebeten, dies unverzüglich dem Fachbereich 2 – Ordnung und Soziales - oder der Polizei mitzuteilen.

Stadt Pfullingen

Fachbereich 2

Ordnung und Soziales

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