Fachwerkhäuser in der Innenstadt

Aktuell

Betreten der freien Landschaft


Das Naturschutzgesetz regelt, dass die freie Landschaft von jedermann zum Zwecke der Erholung unentgeltlich betreten werden kann. Dieses grundsätzliche Recht wird während der Saatbestellung und Ernte eingeschränkt.

In der Zeit bis 30. Oktober ist aus diesem Grund ein Betreten von Wiesen und Feldern außerhalb von angelegten Wegen nicht mehr zulässig.

Die Stadtverwaltung Pfullingen weist aktuell auf diese Vorschrift hin und bittet die Bürgerinnen und Bürger, diese Regelung zu beachten.

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