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Bis 31. März 2021 freiwillige Rentenbeiträge zahlen


Obwohl das neue Jahr schon längst begonnen hat, können in der Rentenversicherung freiwillige Beiträge für 2020 noch bis 31. März 2021 rückwirkend gezahlt werden. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg mit.

Freiwillig einzahlen können zum Beispiel selbstständig Tätige, Beamtinnen und Beamte sowie Hausfrauen/-männer. Wie hoch die freiwilligen Beiträge sein sollen, bestimmt man selbst: mindestens 83,70 Euro und höchstens 1.283,40 Euro pro Monat sind zahlbar, wenn die Beiträge für 2020 gelten sollen. Höchstens 1.320,60 Euro, wenn sie für 2021 entrichtet werden. Aber auch pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 50 können mit zusätzlichen Einzahlungen Abschläge ausgleichen und ihre Rente damit erhöhen. Wie hoch in diesem Fall die Einzahlungen sein müssen, berechnet auf Wunsch der Rentenversicherungsträger.

Da derzeit pandemiebedingt keine persönlichen Beratungen in den Regionalzentren und Außenstellen der DRV Baden-Württemberg stattfinden können, sollten sich Interessierte entweder per Video beraten lassen oder sich telefonisch an die DRV wenden (Kontaktdaten unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de).

Mehr Informationen rund um die freiwilligen Beiträge enthält die kostenlose Broschüre »Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile«. Die Broschüre »Flexibel in den Ruhestand« beschreibt die freiwillige Beitragszahlung für Arbeitnehmer ab 50. Weitergehende Informationen zum Thema Steuern finden Interessierte in »Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht«. Die Broschüren können von der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-bw.de heruntergeladen oder als Papierversion bestellt werden (Telefon: 0721 825-23888 oder E-Mail: presse(at)drv-bw.de).


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