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Aktuell

Zahlungserinnerung für die Hundesteuer 2021


Die Stadt Pfullingen versendet seit Anfang 2018 Dauerbescheide für die Hundesteuer. Da diese Gebühren- bzw. Steuerbescheide so lange Gültigkeit besitzen, bis eine Änderung (z. B. Umzug oder Hundeanzahl) eintritt, ist es wichtig, diese Unterlagen aufzubewahren. Bei Verlust kann der letztmalige Bescheid gerne formlos beim Steueramt angefordert werden.
 
Aktuell bittet die Stadt Pfullingen alle Bürgerinnen und Bürger, die keine Einzugsermächtigung für die Hundesteuer erteilt haben, diese Gebühren innerhalb der auf dem Bescheid angegebenen Frist zu bezahlen.
 
Erleichtert werden kann die Zahlung durch das Ausstellen einer Abbuchungsermächtigung für die Steuern, die jederzeit beantragt werden kann. Auskünfte dazu gibt gerne Frau Stefanie Tröster von der Stadtkasse (Tel. 07121 7030-2105).
 
Stadtverwaltung Pfullingen
Steueramt
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