Fachwerkhäuser in der Innenstadt

Aktuell

Die Stadt Pfullingen ist bereit für den kommenden Winter

- Wintereinsatzplan steht -

Die Streusalzlager wurden aufgefüllt, die Fahrzeuge des Bauhofes der Stadt Pfullingen sind gerüstet für den Einsatz im Winterdienst und die Einteilung der Mitarbeiter, die im Winterhalbjahr Bereitschaft haben, ist abgeschlossen.
 
Im Streuplan der Stadt Pfullingen ist geregelt, wann in welchen Bereichen für freie Straßen gesorgt werden muss. Ein besonderer Alarmplan ist für außergewöhnliche Wetterbedingungen eingerichtet, so dass in diesem Fall für eine besondere Streuung gesorgt ist.
 
Der Bereitschaftsdienst des Bauhofes beginnt um 4:00 Uhr morgens und endet abends gegen 21:00 Uhr, im Bereich der Buslinien gegen Mitternacht. Für das Räumen oder Streuen außerhalb dieser Zeiten muss ein „zwingendes öffentliches Interesse“ vorliegen. Organisiert ist der Streuplan nach Straßenzügen, die entsprechend ihrer Bedeutung in verschiedene Dringlichkeitsstufen eingeteilt sind. Oberste Priorität haben Landstraßen und Fahrstrecken der Stadtbuslinie, gefolgt von Straßen mit besonderen Gefahren in der Stufe II und III. Alle übrigen Straßen und Zufahrten, bei denen bei Frost die Verkehrssicherheit gefährdet sein kann, sind dann an der Reihe.
 
Für die Dringlichkeitsstufe I haben die Streu- und Räumfahrzeuge Salz und Flüssigsalz geladen, wobei dieses Streugut und die Streumenge stets den Glätte- und Witterungsverhältnissen angepasst wird. Durch die sorgfältige und fortlaufende Einstellung und Regulierung des Streugerätes wird die eingesetzte Salzmenge so niedrig wie möglich gehalten. Bereits bei geringen Schneehöhen kommt der Schneepflug zum Einsatz.
 
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, in den Straßen eine Fahrzeugbreite von 4 Metern für die Räum- und Streufahrzeuge freizuhalten und gegebenenfalls versetzt zu parken, um den Einsatzfahrzeugen des Winterdienstes ein ungehindertes Durchkommen zu ermöglichen.
 
Die Grundstückseigentümer und Straßenanlieger haben ebenfalls auch eine Räum- und Streupflicht. Dabei sind bei Schnee- und Eisglätte die Gehwege bzw. Fahrbahnränder werktags von 7:00 Uhr - sonn- und feiertags bis 8:30 Uhr - so zu räumen und zu bestreuen, damit sie von den Fußgängern gefahrlos benutzt werden können. Bei Schneefall und Eisglätte nach diesem Zeitpunkt muss unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, bis 21:00 Uhr geräumt und gestreut werden.
 
Die Stadtverwaltung appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger: „Fahren Sie bitte vorausschauend, mit angepasster Geschwindigkeit und mit entsprechender Bereifung und denken Sie an plötzlich auftretende Straßenglätte!“
 
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