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Allgemeinverfügung zur Festlegung der Höchstteilnehmerzahlen für private Feierlichkeiten im Landkreis Reutlingen


Im Landkreis Reutlingen ist aktuell ein deutlicher Anstieg der Corona-Neuinfektionen zu verzeichnen. Zwischenzeitlich wurde die Marke von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten. Gemäß dem Erlass des Ministeriums für Soziales und Intergration Baden-Württemberg vom 05.20.2020 sind ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 pro 100.000 Einwohnern private Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Teilnehmer zu begrenzen. In privaten Räumen ist eine Begrenzung von 25 Personen vorgesehen. Die Zuständigkeit liegt bei Inzidenzwerten unter 50 bei der Ortspolizeibehörde (§ 1 VI der IfSG ZustV).

Den Gesamttext der Allgemeinverfügung der Ortspolizeibehörde Pfullingen finden Sie hier
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