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Aktuell

Aktualisierung der Waldbiotopkartierung


Der Waldbiotopbestand unterliegt Veränderungen z. B. durch Sukzession, Pflegemaßnahmen oder durch die Neuanlage von Biotopen. Die Landesforstverwaltung aktualisiert daher in den nächsten Monaten die Waldbiotopausstattung unter Federführung der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg. Grundlage hierfür sind § 7 Abs. 4 und § 30 a Abs. 7 Landeswaldgesetz.
Im Rahmen der Aktualisierung der Waldbiotopkartierung werden der nach § 30 a Landeswald-gesetz geschützte Biotopschutzwald, Teile der nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (i.V.m. § 32 NatSchG) besonders geschützten Biotope im Wald sowie weitere für den Biotop- und Artenschutz wichtige Waldflächen aktualisiert, die Veränderungen in Karten dargestellt und in die Verzeichnisse aufgenommen.

Die Kartierarbeiten erfolgen ab Juli 2020 und erstrecken sich grundsätzlich über alle Waldbesitzarten. Einbezogen sind die Markungsflächen der Städte Metzingen, Pfullingen und Reutlingen sowie der Gemeinden Eningen, Lichtenstein und Riederich. Der Schwerpunkt der Kartierungen liegt in FFH-Gebieten.

Die Grundeigentümer werden hiermit darüber informiert, dass die von der Forstlichen Versuchs-und Forschungsanstalt in Freiburg Beauftragten berechtigt sind, Flurstücke zum Zwecke dieser Kartierungen zu betreten (§ 74 LWaldG / § 77 NatSchG).

Weitere Informationen rund um den Wald erhalten Sie über das Kreisforstamt (Tel. 07121-480-3210) sowie über die Internetseite des Kreisforstamtes unter www.kreis-reutlingen.de/ kreisforstamt.
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