Fachwerkhäuser in der Innenstadt

Aktuell

Kunden der Stadtwerke Pfullingen profitieren von der geplanten Mehrwertsteuersenkung


Von der am 29.06.2020 durch den Bundestag im zweiten „Corona-Steuerhilfsgesetz“ beschlossenen zeitweisen Senkung der Mehrwertsteuersätze im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 profitieren auch die Kunden der Stadtwerke Pfullingen.
Der Steuersatz fällt im oben genannten Zeitraum für Gas- und Wärmelieferungen von 19 % auf 16 % und für die Lieferungen von Trinkwasser aus dem Leitungsnetz von ursprünglich
7 % auf 5 % Prozent des Nettoumsatzes.
Die Stadtwerke Pfullingen werden diese Steuerersparnis im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben direkt an ihre Kunden weitergeben.
In den von der FairEnergie GmbH erstellten Turnusrechnungen bzw. Gebührenbescheiden wird automatisch eine Verbrauchsabgrenzung für die Zeiträume mit unterschiedlichem Mehrwertsteuersatz vorgenommen. Von den Kunden ist nichts zu veranlassen.
Die monatlichen festgesetzten Abschläge ändern sich nicht. Zu viel entrichtete Abschläge werden – wie sonst auch üblich – im Rahmen der Jahresabrechnung an die Verbraucher zurückerstattet.
 
Pfullingen den 29.06.2020
gez.
Manuel Baier
kfm. Betriebsleiter
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